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   LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17   

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https://dejure.org/2020,43374
LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17 (https://dejure.org/2020,43374)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2020 - L 9 SO 72/17 (https://dejure.org/2020,43374)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2020 - L 9 SO 72/17 (https://dejure.org/2020,43374)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17
    Die Aufwendungen der Klägerin für die Heizung bewegen sich auch ohne Weiteres in dem Rahmen, der nach Maßgabe der Produkttheorie in Orientierung an den Werten des bundesweiten Heizspiegels der co2online gGmbH als die Grenze des noch Angemessenen regelhaft definiert (vgl. dazu BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, juris Rn. 21 ff.).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17
    Für die Frage, ob und in welcher Höhe ein sozialhilferechtlicher Bedarf an Unterkunfts- und Heizkosten besteht, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG allein darauf an, ob und in welcher Höhe der Leistungsberechtigte einer ernsthaften Forderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 18/10 R - SozR 4-3500 § 44 Nr. 2, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17
    Das BSG nimmt die in diesen Fällen erforderliche Abgrenzung unabhängig von einer zivilrechtlichen Einordnung der Ansprüche danach vor, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen und bisher noch nicht vom Leistungsträger gedeckten Bedarf handelt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, juris Rn. 17).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - L 9 SO 72/17
    Der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dahingehend, dass die Klage gegen die Behörde zu richten ist, sofern das Landesrecht nach Maßgabe des § 70 Nr. 3 SGG die Beteiligtenfähigkeit von Behörden anerkennt (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rn. 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - L 9 SO 19/19

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Soweit das Bundessozialgericht deshalb für schleswig-holsteinische Kreisbehörden in ständiger Rechtsprechung fortgesetzt die Bezeichnung "Der Landrat des Kreises..." verwendet, ist diese Bezeichnung nicht korrekt (vgl. bereits Senatsurteil vom 24. September 2020 - L 9 SO 72/17 - juris Rn. 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2021 - L 9 SO 30/18

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Soweit der Senat allerdings - in Anlehnung an die höchstrichterliche Praxis - in der Vergangenheit die Behördenbezeichnung "Der Landrat des Kreises..." verwendet hat, hält er daran nicht mehr fest (vgl. bereits Senatsurteil vom 24. September 2020 - L 9 SO 72/17 - juris Rn. 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2022 - L 9 SO 58/18

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenhausbehandlungskosten - sozialgerichtliches

    Diese Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegen den Beklagten, dessen richtige Bezeichnung "Kreis Pinneberg - Die Landrätin" lautet (vgl. Senatsurteil vom 24. September 2020 - L 9 SO 72/17 - juris Rn. 29 und dessen Zuständigkeit und Passivlegitimation sich aus § 98 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XII ergibt, sind hier zur Überzeugung des erkennenden Senats erfüllt und führen im Wesentlichen zum Erfolg der Klage.
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