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   LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15   

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LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15 (https://dejure.org/2018,48059)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 5 KR 75/15 (https://dejure.org/2018,48059)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 5 KR 75/15 (https://dejure.org/2018,48059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/86 - nach der zu den in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beitragspflichtigen Versorgungsbezügen im Sinne des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) auch Leistungen gehören können, die von einem privaten Versicherungsunternehmen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrages erbracht würden, der für die Mitglieder der Berufsgruppe der Seelotsen Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes vorsehe, könne unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - keinen Bestand mehr haben.

    Die Entscheidungen des BVerfG  vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - und vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08 - seien auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts sei auch die Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom  28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - auf die vorliegende Fallkonstellation anwendbar.

    Insoweit verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/88 -, der er sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - weiterhin anschließt.

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Die Entscheidungen des BVerfG  vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - und vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08 - seien auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar.

    Für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten jedoch andere Grundsätze (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08 -, juris).

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/86 - nach der zu den in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beitragspflichtigen Versorgungsbezügen im Sinne des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) auch Leistungen gehören können, die von einem privaten Versicherungsunternehmen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrages erbracht würden, der für die Mitglieder der Berufsgruppe der Seelotsen Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes vorsehe, könne unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - keinen Bestand mehr haben.

    Dies habe das Bundessozialgericht zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) für den hier zugrunde liegenden Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Bundeslotsenkammer und dem Ga.  mit Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/86 - entschieden.

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 88/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Es gibt keine rechtlichen Anknüpfungspunkte dafür, Versorgungsbezüge von der Beitragspflicht auszunehmen, nur weil diese das zum Lebensunterhalt Unerlässliche übersteigen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13).

    Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass alle Angehörigen eines Berufes in der betreffenden Versicherungseinrichtung versichert sind (LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13).

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 35/88
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Insoweit verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/88 -, der er sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - weiterhin anschließt.

    Die Einrichtung braucht auch nicht über ein für die Berufsgruppe abgrenzbares Sondervermögen zu verfügen (BSG, Urteil vom 10. Juni 1988, a.a.O.).

  • BSG, 10.09.2015 - B 12 KR 62/14 B

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Divergenz;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Hierauf hat auch das BSG im Beschluss vom 10. September 2015 (B 12 KR 62/14 B), mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das o.g. Urteil des LSG Hamburg zurückgewiesen wurde, ausdrücklich hingewiesen.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    Zwar gehört eine privatrechtliche Versicherungseinrichtung nur dann zu den in § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V genannten Versicherungseinrichtungen, wenn der Kreis der Mitglieder auf die Angehörigen eines oder mehrerer Berufe beschränkt ist (BSG, Urteil vom 30. März 1995, a.a.O.; BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 17/96; beide juris), wenn also außer den Mitgliedern einer Berufsgruppe nicht auch Dritte als Versicherte in Betracht kommen.
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 75/15
    § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V enthalte keine Beschränkung auf Renten aus Pflichtversicherungen (BSG, Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94).
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