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   LSG Schleswig-Holstein, 25.05.1998 - L 1 S 13/97   

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https://dejure.org/1998,13858
LSG Schleswig-Holstein, 25.05.1998 - L 1 S 13/97 (https://dejure.org/1998,13858)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.1998 - L 1 S 13/97 (https://dejure.org/1998,13858)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 1998 - L 1 S 13/97 (https://dejure.org/1998,13858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständigkeit bei Gebührenklage aus der Vertretung in einem Verfahren vor den Sozialgerichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 56 (Ls.)
  • NZS 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Dresden, 17.06.2002 - S 1 SF 4/02

    Kostentragungspflicht einer verfrüht und bei der falschen Gerichtsbarkeit

    Für die Honorarklage eines Rechtsanwalts für die Vertretung seines Mandanten in einer Streitigkeit vor den Sozialgerichten, hinsichtlich der das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist (Streitigkeit nach § 116 Abs. 1 BRAGebO - Rahmengebühr), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Anschluss an LSG Schleswig, Beschluss vom 25.5.1998 - L 1 S 13/97 = E-LSG B-119; Entscheidung ist sinnentstellend wiedergegeben in NZS 1999, 56).

    Gemäß § 197 a Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten der von ihm verfrüht und in der falschen Gerichtsbarkeit (vgl. Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7. Aufl. 2002, § 197 Rz. 2; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.1998, L 1 S 13/97, E-LSG B-199; dieser Beschluss ist mit einem sinnentstellenden Leitsatz wiedergegeben in NZS 1999, 56 und aufgrund jener fehlerhaften Fundstelle falsch zitiert in Kissel, Kommentar zum GVG, 3. Auflage 2001, § 13 GVG Rz. 180) - erhobenen und gleich wieder zurückgenommenen Klage zu tragen.

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