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LSG Schleswig-Holstein, 25.05.1998 - L 1 S 13/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zuständigkeit bei Gebührenklage aus der Vertretung in einem Verfahren vor den Sozialgerichten
Verfahrensgang
- LSG Schleswig-Holstein, 25.05.1998 - L 1 S 13/97
- SG Dresden, 17.06.2002 - S 1 SF 4/02
Papierfundstellen
- NZS 1999, 56 (Ls.)
- NZS 2003, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- SG Dresden, 17.06.2002 - S 1 SF 4/02
Kostentragungspflicht einer verfrüht und bei der falschen Gerichtsbarkeit …
Für die Honorarklage eines Rechtsanwalts für die Vertretung seines Mandanten in einer Streitigkeit vor den Sozialgerichten, hinsichtlich der das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist (Streitigkeit nach § 116 Abs. 1 BRAGebO - Rahmengebühr), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (Anschluss an LSG Schleswig, Beschluss vom 25.5.1998 - L 1 S 13/97 = E-LSG B-119; Entscheidung ist sinnentstellend wiedergegeben in NZS 1999, 56).Gemäß § 197 a Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten der von ihm verfrüht und in der falschen Gerichtsbarkeit (…vgl. Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7. Aufl. 2002, § 197 Rz. 2; ebenso LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.1998, L 1 S 13/97, E-LSG B-199; dieser Beschluss ist mit einem sinnentstellenden Leitsatz wiedergegeben in NZS 1999, 56 und aufgrund jener fehlerhaften Fundstelle falsch zitiert in Kissel, Kommentar zum GVG, 3. Auflage 2001, § 13 GVG Rz. 180) - erhobenen und gleich wieder zurückgenommenen Klage zu tragen.