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   LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 6 B 52/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,34504
LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 6 B 52/05 AS ER (https://dejure.org/2005,34504)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.2005 - L 6 B 52/05 AS ER (https://dejure.org/2005,34504)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER (https://dejure.org/2005,34504)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 6 B 52/05
    Das ist - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. BVerwGE 101, 194 m. w. N.) immer dann anzunehmen, wenn der Hilfebedürftige bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit die aus grundsicherungsrechtlicher Sicht zu teure Wohnung bereits bewohnt.
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Die den angemessenen Umfang übersteigenden Aufwendungen für die Unterkunft sind nicht nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II für eine Übergangszeit zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige vor Inkrafttreten des SGB II einen Anspruch nur auf Bewilligung der angemessenen Unterkunftskosten nach sozialhilferechtlichen Vorschriften hatte (entgegen LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER -).

    Bei dieser Sachlage kommt die Übergangsfrist des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht zur Anwendung (Beschluss des Senats vom 8. März 2006, s.o.; a.M. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER -).

  • LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05

    Einstweilige Anordnung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Da nicht ersichtlich ist, dass die Unterkunftskosten der Antragsteller unangemessen sind, kann dahinstehen, ob die Antragsgegnerin von ihrer Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, jedenfalls für eine Übergangszeit auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, durch ein Vorverhalten der Antragsteller während ihres Sozialhilfebezuges entbunden sein kann (s. hierzu Landessozialgericht Schleswig vom 25. Mai 2005 Az: L 6 B 52/05 AS ER, das diese Frage verneint).
  • LSG Hessen, 08.03.2006 - L 9 AS 59/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - Übergangsfrist

    Bei dieser Sachlage kommt die Übergangsfrist des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht zur Anwendung (a.M. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - L 6 B 52/05 AS ER -).
  • SG Freiburg, 18.12.2014 - S 19 AS 1756/14

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    Der Regelung liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Hilfebedürftige ein schutzwürdiges Interesse daran hat, von einer unvorhergesehenen, abrupten Änderung seiner gefestigten Wohnsituation und von einem Verlust seines bisherigen sozialen Umfelds jedenfalls für eine Übergangszeit verschont zu bleiben (vgl. nur LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25.05.2005 - Az. L 6 B 52/05 AS ER, Rdn. 29 nach Juris).
  • SG Oldenburg, 18.07.2005 - S 46 AS 384/05
    Der Antragsteller verweist dazu u. a. auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig vom 25.5.2005 (L 6 B 52/05 AS ER) von dem er Ablichtungen übersandt hat.
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