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LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05 |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2005 - L 3 P 4/05 (https://dejure.org/2005,21777)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskünfte über den Inhalt geführter Pflegesatzverhandlungen mit einem Heimträger; Auskunftsanspruch der Sonderrechtsnachfolgerin gegen den Heimträger hinsichtlich der zum Abschluss der Pflegevergütungsvereinbarung für das Jahr 1999 geführten Verhandlungen; Verpflichtung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 12.10.2004 - S 8 P 20/02
- LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05
- BSG, 18.04.2006 - B 3 P 23/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86
Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05
Daher schließt das Verbot der reformatio in peius eine Änderung der sozialgerichtlichen Kostenentscheidung zu Ungunsten der Klägerin nicht aus, weil die Rechtsmittelinstanz sowohl zu einer Ergänzung als auch zu einer Abänderung der Kostenentscheidung der Vorinstanz befugt ist (BSG, Urteil vom 10. September 1987, 10 RAr 10/86, SozR 4100 § 141b Nr. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2004, L 9 AL 67/03, in Juris veröffentlicht; jeweils mit weiteren Nachweisen). - BSG, 29.10.1985 - 11a RK 6/84
Auskunftspflicht - Soziale Angelegenheiten - öffentlich-rechtlichesAuskunftsrecht …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05
Diese Fragen müssen sich nämlich auf soziale Angelegenheiten nach dem SGB beziehen; eine Auskunftspflicht auf Fragen zu anderen Angelegenheiten ist ersichtlich nicht vorgesehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Oktober 1985, 11a RK 6/84, SozR 1300 § 67 Nr. 2). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - L 9 AL 67/03
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2005 - L 3 P 4/05
Daher schließt das Verbot der reformatio in peius eine Änderung der sozialgerichtlichen Kostenentscheidung zu Ungunsten der Klägerin nicht aus, weil die Rechtsmittelinstanz sowohl zu einer Ergänzung als auch zu einer Abänderung der Kostenentscheidung der Vorinstanz befugt ist (BSG…, Urteil vom 10. September 1987, 10 RAr 10/86, SozR 4100 § 141b Nr. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2004, L 9 AL 67/03, in Juris veröffentlicht; jeweils mit weiteren Nachweisen).