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   LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17   

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https://dejure.org/2020,43371
LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17 (https://dejure.org/2020,43371)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2020 - L 5 KR 72/17 (https://dejure.org/2020,43371)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2020 - L 5 KR 72/17 (https://dejure.org/2020,43371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tätigkeiten bei einem ambulanten Pflegedienst - und die Sozialversicherungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht einer Pflegekraft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Aus diesen regulatorischen Vorgaben folgt in der Regel die Eingliederung von Honorar-Pflegefachkräften in die Organisations- und Weisungsstruktur auch von ambulanten Pflegediensten (vgl. zu stationären Pflegeeinrichtungen BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R).

    An seiner anderslautenden früheren Rechtsprechung (s. zuletzt Urteil des Senats vom 11. Mai 2017, L 5 KR 73/15, juris) hält der Senat angesichts zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R, juris) nicht länger fest.

    Das BSG hat mit Urteil vom 7. Juni 2019 (B 12 R 6/18 R, SGb 2020, 115 ff.) zu einer Honorartätigkeit eines staatlich anerkannten Altenpflegers und einer Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege als externem Auftragnehmer des Trägers einer stationären Pflegeeinrichtung entschieden, dass die Tätigkeit der Honorarkraft/des Auftragnehmers nur im Ausnahmefall als selbständige Tätigkeit gewertet werden könne, wenn gewichtige Indizien einen solchen Ausnahmefall begründeten.

    Unabhängig davon, dass der Wille der Vertragsparteien ohnehin nur dann ein ausschlaggebendes Gewicht im Rahmen der statusrechtlichen Abwägungsentscheidung zu erlangen vermag, wenn nach Bewertung der übrigen relevanten Kriterien ein aussagekräftiges Abwägungsergebnis nicht feststellbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 ff.), geht formellen vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich die gelebte Vertragspraxis vor, soweit zwischen beiden ein Widerspruch besteht (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R, a.a.O.).

    Jedoch hält das BSG in seinem Urteil vom 7. Juni 2019 (B 12 R 6/18 R, a.a.O.) die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber selbst im Falle eines werbenden Marktauftritts des Auftragnehmers nicht mehr für ein für die Selbständigkeit sprechendes Indiz, weil die "Dispositionsfreiheit des Auftragnehmers schon insoweit berücksichtigt" worden sei, "als für die Beurteilung auf den jeweiligen Einzelauftrag abgestellt" werde.

    Nach Auffassung des Senats sind hier schließlich keine gewichtigen Indizien im Sinne des Urteils des BSG vom 7. Juni 2019 (B 12 R 6/18 R, a.a.O.) gegeben, aufgrund derer die sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit der Klägerin für die Beigeladene zu 1) ausnahmsweise dahin auszufallen hätte, dass die fragliche Tätigkeit als selbständig ausgeübt und mithin versicherungsfrei zu qualifizieren wäre.

    Schon nach dem Wortlaut der Entscheidung des BSG vom 7. Juni 2019 (a.a.O.) müssen jedoch für eine entsprechende sozialversicherungsrechtliche Wertungsentscheidung mehrere solcher gewichtigen Indizien vorliegen - ein einzelnes reicht danach nicht aus.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Unabhängig davon, dass der Wille der Vertragsparteien ohnehin nur dann ein ausschlaggebendes Gewicht im Rahmen der statusrechtlichen Abwägungsentscheidung zu erlangen vermag, wenn nach Bewertung der übrigen relevanten Kriterien ein aussagekräftiges Abwägungsergebnis nicht feststellbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 ff.), geht formellen vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich die gelebte Vertragspraxis vor, soweit zwischen beiden ein Widerspruch besteht (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R, a.a.O.).

    Zwar ist das BSG in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass dieser Umstand zumindest dann für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit spreche, wenn weitere typische Merkmale einer Selbständigkeit - wie insbesondere das werbende Auftreten am Markt - erfüllt seien (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 ff.; Urteil vom 4. September 2018, B 12 KR 11/17 R, zitiert nach juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 73/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pflegekraft in Pflegeheim - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    An seiner anderslautenden früheren Rechtsprechung (s. zuletzt Urteil des Senats vom 11. Mai 2017, L 5 KR 73/15, juris) hält der Senat angesichts zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R, juris) nicht länger fest.

    An seiner anderslautenden früheren Rechtsprechung (s. zuletzt Urteil des Senats vom 11. Mai 2017, L 5 KR 73/15, recherchierbar in juris) hält der Senat, dem BSG folgend, nicht länger fest.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    2016, 903 ff.; Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, SGb 2013, 364 ff.).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

    Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Denn die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird nicht durch die steuerrechtliche Bewertung determiniert, da zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und ihrer steuerrechtlichen Behandlung andererseits keine wechselseitige Bindungswirkung besteht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2018, L 8 R 1052/14, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 985/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Daran ändert sich nach Ansicht des Senats auch nichts durch die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg, das mit Urteil vom 14. Dezember 2018 zum Aktenzeichen L 8 R 985/17 (zitiert nach juris) folgenden Leitsatz aufgestellt hat: "Auf die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich der ambulanten Pflege ist die Rechtsprechung zur Pflegetätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung nicht uneingeschränkt übertragbar, insbesondere im Hinblick auf die Eingliederung in den Betriebsablauf der Pflegeeinrichtung".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - L 1 KR 358/18

    Statusfeststellung; Pfleger; ambulante Pflege

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Auch das LSG Berlin-Brandenburg hat die im Urteil des BSG vom 7. Juni 2019 formulierten Grundsätze auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer nach eigenem und dem Verständnis des Auftraggebers freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit eines examinierten Altenpflegers für einen ambulanten Pflegedienst mit Urteil vom 2. April 2020 zum Aktenzeichen L 1 KR 358/18 (zitiert nach juris) in unveränderter bzw. nicht modifizierter Form angewendet.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Die Wahrnehmung der Tätigkeit durch Dritte ist für die rechtliche Bewertung der Eingliederung ohne Belang (BSG, Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 23 )".
  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13

    Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Denn während in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung bislang dem Umstand, ob der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden als Mitarbeiter des Auftraggebers auftrat oder nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2016, L 8 R 423/14, zitiert nach juris; SG Nürnberg, Urteil vom 15. Oktober 2016, S 11 R 1105/13, zitiert nach juris) ein wesentliches Gewicht im Rahmen der statusrechtlichen Abwägungsentscheidung beigemessen wurde, hat das BSG in seinem vorzitierten Urteil vom 7. Juni 2019 ausdrücklich erklärt: "Es spielt auch keine entscheidende Rolle, dass er [die sozialversicherungsrechtlich zu beurteilende Pflegekraft; Anm. des Senats ] durch Arbeitskleidung und Namensschild als freiberufliche Pflegekraft auftrat und sich auch so vorstellte.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 72/17
    Unabhängig davon, dass der Wille der Vertragsparteien ohnehin nur dann ein ausschlaggebendes Gewicht im Rahmen der statusrechtlichen Abwägungsentscheidung zu erlangen vermag, wenn nach Bewertung der übrigen relevanten Kriterien ein aussagekräftiges Abwägungsergebnis nicht feststellbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99 ff.), geht formellen vertraglichen Vereinbarungen grundsätzlich die gelebte Vertragspraxis vor, soweit zwischen beiden ein Widerspruch besteht (BSG, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R, a.a.O.).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2016 - L 8 R 423/14

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 6/02 B

    Ausschluss der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Hamburg, 24.09.2019 - L 3 R 14/18
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

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