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   LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19   

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https://dejure.org/2021,55056
LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19 (https://dejure.org/2021,55056)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2021 - L 7 R 31/19 (https://dejure.org/2021,55056)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2021 - L 7 R 31/19 (https://dejure.org/2021,55056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 ZRBG vom 15.07.2014, § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 ZRBG vom 20.06.2002, § 11 Abs 1 S 1 Nr 1 EVZStiftG, § 2 Abs 1 ZRBG vom 15.07.2014, § 3 Abs 1 WGSVG
    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Abgrenzung einer Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss iS des ZRBG von Zwangsarbeit - internierungsähnliche Arbeitsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Zwangsarbeit; Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss; internierungsähnliche Arbeitsbedingungen; weite Auslegung des Begriffs des Ghettos iS des ZRBG; Zahlbarmachung von Rentenleistung nach dem ZRBG

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung Zwangsarbeit; Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss; internierungsähnliche Arbeitsbedingungen; weite Auslegung des Begriffs des Ghettos iS des ZRBG; Zahlbarmachung von Rentenleistung nach dem ZRBG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Ghettos iS eines weiten entschädigungsrechtlich überformten Verständnisses des ZRBG sind letztlich alle abgrenzbaren Orte, die Juden und anderen Gruppen von Verfolgten innerhalb des nationalsozialistischen Einflussbereichs zwangsweise zum Wohnen und regelmäßigen Aufenthalt zugewiesen waren und an denen eine entgeltlich Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZRBG gleichwohl noch möglich war (Anschluss an BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 9/19 R -) 2. Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung liegt dann nicht vor, wenn der Betroffene zu einer (spezifischen) Arbeit gezwungen wird oder die Annahme der Arbeit bezogen auf die Situation des Betroffenen alternativlos ist, weil die Ablehnung der Arbeitsaufnahme mit einer Gefahr für Leib und Leben verbunden ist.

    Zur Begründung macht die Beklagte im Wesentlichen geltend, auch unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 20. Mai 2020 (B 13 R 9/19 R) seien keine Zeiten nach dem ZRBG anzuerkennen.

    Mit Urteil vom 20. Mai 2020 (- B 13 R 9/19 -) hat das BSG die Entscheidung des Senats vom 13. November 2018 im Ergebnis bestätigt und den Begriff des Ghettos i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZRBG im Lichte des Gesetzeszwecks weit ausgelegt.

    Dies sind letztlich alle abgrenzbaren Orte, die Juden und anderen Gruppen von Verfolgten innerhalb des nationalsozialistischen Einflussbereichs zwangsweise zum Wohnen und regelmäßigen Aufenthalt zugewiesen waren und an denen eine entgeltliche Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZRBG gleichwohl noch möglich war (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 9/19 R -, BSGE 130, 171-199, SozR 4-5075 § 1 Nr. 10, Rn. 56).

  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Das ZRBG soll Verfolgten für deren Beschäftigung während ihres Zwangsaufenthalts in einem vom Deutschen Reich zu verantwortenden Ghetto eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen (BSG vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 5, Rn. 26; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vom 8. Juni 2006, BT-Drucks. 16/1955, S. 1).

    Es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht die Reichweite dieser Rechtsprechung, indem es eine unterschiedslose Regelung unabhängig von lokal anwendbarem Recht, Größe und Struktur der Ghettos schafft (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 8, Rn. 28).

    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn es sich um eine vom Judenrat angebotene Arbeit handelt, ohne dass im Einzelnen zu ermitteln wäre, wer letztlich als "Arbeitgeber" fungierte und wie das Verhältnis zwischen diesem, dem Beschäftigten und dem Judenrat ausgestaltet war (BSG, Urteil vom 03. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R -, juris, BSG, Urteil vom 02. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R -,).

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Es erweitert jedoch in mehrfacher Hinsicht die Reichweite dieser Rechtsprechung, indem es eine unterschiedslose Regelung unabhängig von lokal anwendbarem Recht, Größe und Struktur der Ghettos schafft (BSG vom 2. Juni 2009 - aaO und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 8, Rn. 28).

    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn es sich um eine vom Judenrat angebotene Arbeit handelt, ohne dass im Einzelnen zu ermitteln wäre, wer letztlich als "Arbeitgeber" fungierte und wie das Verhältnis zwischen diesem, dem Beschäftigten und dem Judenrat ausgestaltet war (BSG, Urteil vom 03. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R -, juris, BSG, Urteil vom 02. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R -,).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Der Senat stellt nicht in Abrede, dass die Bezeichnung der Arbeit als "Zwangsarbeit", insbesondere im Entschädigungsverfahren, subjektiv geprägt sein kann und keinen Aufschluss über die konkreten Arbeitsbedingungen gibt (vgl. BSG, 13. Senat Urteil vom 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2018 - L 7 R 175/16

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - keine Konzentration jüdischer Menschen in einem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 13. November 2018 - L 7 R 175/16 - das Vorliegen eines Ghettos auch dann bejaht, wenn im Generalgouvernement in kleinen Gemeinden die jüdische Bevölkerung auf ihre angestammten Wohnungen beschränkt oder in einzelne Häuser umgesiedelt wurden und ihre Freizügigkeit sich im Wesentlichen nur noch auf diese Häuser erstreckte.
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Die Aufenthaltsbeschränkung hatte eine Isolierung der jüdischen von der übrigen Bevölkerung zum Zweck (BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 84; LSG Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 - L 11 R 2534/09 - juris, Rn. 44).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Von verschiedenen möglichen Geschehensabläufen muss der vorgetragene relativ gesehen am wahrscheinlichsten erscheinen (vgl. BSG vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R und B 9 V 3/12 R - jeweils juris).
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 139/08 R

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Das ZRBG soll Verfolgten für deren Beschäftigung während ihres Zwangsaufenthalts in einem vom Deutschen Reich zu verantwortenden Ghetto eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen (BSG vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 5, Rn. 26; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vom 8. Juni 2006, BT-Drucks. 16/1955, S. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 R 2534/09

    Zahlbarmachung von Rente aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Die Aufenthaltsbeschränkung hatte eine Isolierung der jüdischen von der übrigen Bevölkerung zum Zweck (BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - SozR 4-5075 § 1 Nr. 3, Rn. 84; LSG Baden-Württemberg vom 26. Januar 2010 - L 11 R 2534/09 - juris, Rn. 44).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2021 - L 7 R 31/19
    Von verschiedenen möglichen Geschehensabläufen muss der vorgetragene relativ gesehen am wahrscheinlichsten erscheinen (vgl. BSG vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R und B 9 V 3/12 R - jeweils juris).
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