Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 33/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 61 Abs 1 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12, § 63 S 1 SGB 12, § 65 Abs 1 S 2 Alt 3 SGB 12, § 9 Abs 2 S 1 SGB 12
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Kostenübernahme für die Teilnahme des Pflegebedürftigen an einer Ferienfreizeit - Gebotensein einer zeitweiligen Entlastung der Pflegeperson - Erholungsbedürfnis der pflegenden Eltern - Angemessenheit der Kosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme ungedeckter Kosten einer Verhinderungspflege; Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers; Mindestkosten und Mehrkosten einer Verhinderungspflege; Selbstbindung der Verwaltung; Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII; Kostenübernahme für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Kostenübernahme für die Teilnahme des Pflegebedürftigen an einer Ferienfreizeit
- rechtsportal.de
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Kostenübernahme für die Teilnahme des Pflegebedürftigen an einer Ferienfreizeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Pflegeversicherung mußte Kosten eines Auslandurlaubs tragen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflegeversicherung mußte Kosten eines Auslandurlaubs tragen
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Gewöhnlicher Aufenthalt
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 19.07.2011 - S 31 SO 253/09
- LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 33/11
Papierfundstellen
- NZS 2015, 195
Wird zitiert von ...
- SG Landshut, 27.08.2015 - S 11 SO 22/13
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Wiederum besteht im Rahmen des § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB XII auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen über Leistungen der Pflegeversicherung hinaus außerhalb seines Haushaltes etwa in der Kurzzeitpflege aufnehmen zu lassen (…Klie, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: November 2012, § 65 Rz. 9) oder eine zeitweilige Entlastung der Pflegeperson im Wege einer angemessenen Verhinderungspflege herbeizuführen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. November 2014 - L 9 SO 33/11, Rz. 23 ff.).
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