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   LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18   

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https://dejure.org/2021,55948
LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18 (https://dejure.org/2021,55948)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.07.2021 - L 10 BA 25/18 (https://dejure.org/2021,55948)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - L 10 BA 25/18 (https://dejure.org/2021,55948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
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  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Klagen im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Statusfeststellungsentscheidungen Kein doppelte Rechtshängigkeit bei gesonderten Klagen der Auftraggeber und der Auftragnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 560
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Beigeladene können gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen, wenn sie nicht nur formell von der Rechtsbindung des Urteils erfasst werden, sondern auch materiell beschwert und unmittelbar in eigenen Rechtspositionen beeinträchtigt sind (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2014, B 6 KA 45/13 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 14; BSG, Urteil vom 11. September 2019, B 6 KA 2/18 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 17) .

    Es reicht, wenn ein beigeladener Beteiligter geltend machen kann, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt zu werden (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2014, B 6 KA 45/13 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 14) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Insoweit besteht für den Senat im Ausgangspunkt eine vergleichbare Sachlage, wie sie dem ebenfalls am 27. Juli 2021 entschiedenen Berufungsverfahren des Beigeladenen zu 1., das die sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit des von dem Beigeladenen zu 1. beauftragten Schweine-/Ferkel-Selektierers und Kraftfahrers C zum Gegenstand hatte (L 10 KR 205/17), zugrundelag.
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    In einem - hier vorliegenden - Klageverfahren des Auftragnehmers gegen einen Bescheid, der auf eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV hin Sozialversicherungspflicht feststellt, da zwischen ihm und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB IV besteht, ist der Auftraggeber als potentieller Arbeitgeber im Sinne der §§ 28a, 28e SGB IV nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen; umgekehrt ist auch der Auftragnehmer als möglicherweise Beschäftigter in einem Klageverfahren des Auftraggebers notwendig beizuladen (vgl BSG, Urteil vom 15. Juli 2009, B 12 KR 1/09 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 11 für Statusfeststellungsverfahren; BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 11/15 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 15 für Beitragserhebungsverfahren mit Statusfeststellung).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Dementsprechend gilt die Bindungswirkung nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2007, B 6 KA 27/06 R, Breith 2008, 440 ff) ; das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten Sachprüfung gehindert (LSG für das Saarland, Urteil vom 22. Februar 2017, L 2 KR 62/15, zitiert nach juris, s dort Rn 48 f) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    In einem - hier vorliegenden - Klageverfahren des Auftragnehmers gegen einen Bescheid, der auf eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV hin Sozialversicherungspflicht feststellt, da zwischen ihm und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB IV besteht, ist der Auftraggeber als potentieller Arbeitgeber im Sinne der §§ 28a, 28e SGB IV nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen; umgekehrt ist auch der Auftragnehmer als möglicherweise Beschäftigter in einem Klageverfahren des Auftraggebers notwendig beizuladen (vgl BSG, Urteil vom 15. Juli 2009, B 12 KR 1/09 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 11 für Statusfeststellungsverfahren; BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 11/15 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 15 für Beitragserhebungsverfahren mit Statusfeststellung).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 2/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Beigeladene können gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen, wenn sie nicht nur formell von der Rechtsbindung des Urteils erfasst werden, sondern auch materiell beschwert und unmittelbar in eigenen Rechtspositionen beeinträchtigt sind (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2014, B 6 KA 45/13 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 14; BSG, Urteil vom 11. September 2019, B 6 KA 2/18 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 17) .
  • LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15

    Rentenversicherung - Mitteilung über den Inhalt einer rechtskräftigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Dementsprechend gilt die Bindungswirkung nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2007, B 6 KA 27/06 R, Breith 2008, 440 ff) ; das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten Sachprüfung gehindert (LSG für das Saarland, Urteil vom 22. Februar 2017, L 2 KR 62/15, zitiert nach juris, s dort Rn 48 f) .
  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 6/02 B

    Ausschluss der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Ein die Versicherungspflicht feststellender Verwaltungsakt besitzt, auch wenn er - wie vorliegend - die Grundlage für die später erfolgte Erhebung von Beitragsforderungen bildet, eigenständige Bedeutung und fällt daher nicht unter § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG ( vgl Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 144 Rn 10b; unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 25. Juli 2002, B 10 LW 6/02 B ).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 R 1775/07

    Sozialversicherungspflicht - Sortimentskraft - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Das LSG Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 10. September 2010 ( L 4 R 1775/07, zitiert nach juris ) die Klage einer Auftraggeberin gegen einen auf Grundlage des § 7a SGB IV ergangenen Statusfeststellungsbescheid als zulässig angesehen, obgleich mehrere Auftragnehmer der Auftraggeberin bereits zuvor an anderen Sozialgerichten Klagen gegen dieselbe Feststellungsentscheidung erhoben hatten (in den Verfahren der Auftragnehmer war das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden, was freilich - auch nach statistischer Erledigung der Verfahren - deren Rechtshängigkeit nicht entfallen lässt; vgl B. Schmidt, aaO, § 94 Rn 4a ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 962/15
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, dass es sich bei der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage um die richtige Klageart handelt, wenn sich der Bescheidadressat gegen einen auf Grundlage des § 7a Abs. 2 SGB IV ergangenen Statusfeststellungsbescheid wendet ( vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2017, L 8 R 962/15, zitiert nach juris ), was daraus folgt, dass der Adressat eines solchen Bescheides darauf angewiesen ist, neben der Aufhebung des Feststellungsbescheides des Rentenversicherungsträgers die Feststellung zu beantragen, dass der vermeintlich Beschäftigte nicht der Versicherungspflicht aus einem Beschäftigungsverhältnis unterliege, weil nur ein entsprechender gerichtlicher Feststellungstenor sicherstellt, dass aufgrund des streitbefangenen Auftragsverhältnisses nicht im Rahmen einer Entscheidung nach einer Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV nachgehend eine Versicherungspflicht festgestellt wird ( Urteil des 5. Senats am LSG Schleswig-Holstein vom 15. Juni 2020, L 5 KR 16/17, zitiert nach juris; Pietrek, in juris-PK SGB IV, 2. Aufl 2011, § 7a Rn 158 ).
  • LSG Bayern, 10.06.2008 - L 5 KR 28/07

    Folgen des Fehlens einer notwendigen Beiladung bei von ihrem Klagerecht Gebrauch

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17

    Sozialversicherungspflicht - telefonische Kundenservice-Tätigkeit in der

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