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   LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18   

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https://dejure.org/2022,41365
LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2022,41365)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2022 - L 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2022,41365)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2022 - L 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2022,41365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 39
    Behandlung depressiver Störungen; Abgrenzung ambulant/stationär; Regelfall; Abrechnungsmöglichkeit des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens beschränkt auf stationäre Behandlungsalternativen

  • rechtsportal.de

    SGB V § 39
    Behandlung depressiver Störungen; Abgrenzung ambulant/stationär; Regelfall; Abrechnungsmöglichkeit des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens beschränkt auf stationäre Behandlungsalternativen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Maßgeblich ist dafür, dass vor allem bei psychiatrischen Behandlungen der Einsatz von krankenhausspezifischen Gerätschaften in den Hintergrund treten und allein schon die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von Ärzten, therapeutischen Hilfskräften und Pflegepersonal sowie die Art der Medikation die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung ausschließen und eine (teil-)stationäre Behandlung erforderlich machen kann (vgl hierzu BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 - juris).

    Vor allem bei der erstmaligen Beurteilung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit ist jedoch zu beachten, dass der Krankenhausarzt eine (medizinische) Prognose abgeben muss, er also eine konkrete Diagnose stellen und dabei zukunftsorientiert zu beurteilen hat, ob die besonderen Mittel eines Krankenhauses erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, sie zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R - juris Rn 39) .

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Ohne solche Angaben darüber, warum ausnahmsweise eine stationäre Behandlung erforderlich ist, fehlen Informationen über den "Grund der Aufnahme" und damit eine der zentralen Angaben, die eine KK für die ordnungsgemäße Abrechnungsprüfung benötigt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R - juris mwN) .

    Ohne solche Angaben darüber, warum ausnahmsweise eine stationäre Behandlung erforderlich ist, fehlen Informationen über den "Grund der Aufnahme" und damit eine der zentralen Angaben, die eine KK für die ordnungsgemäße Abrechnungsprüfung benötigt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R - juris mwN) .

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    An der entsprechenden Rechtsprechung des 3. Senats am BSG (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R - juris) hat der mittlerweile allein zuständige 1. Senat am BSG nicht länger festgehalten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn 23 mwN) .
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 5/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vollstationäre Behandlung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Hintergrund ist, dass eine derartige Alternativabrechnung im Ergebnis nicht dazu führen darf, dass das Krankenhaus außerhalb seines Versorgungsauftrags tätig wird oder das zwingende Vorgaben des Leistungserbringerrechts unterlaufen werden (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 26. April 2022 - B 1 KR 5/21 R - juris Rn 16 ff mwN) .
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    An der entsprechenden Rechtsprechung des 3. Senats am BSG (vgl hierzu BSG, Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R - juris) hat der mittlerweile allein zuständige 1. Senat am BSG nicht länger festgehalten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. November 2015 - B 1 KR 12/15 R - juris Rn 23 mwN) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - L 10 KR 128/17

    Krankenversicherung - Prüfung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit durch den

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Eine derartige Entzugsbehandlung ist (wie die Klägerin im Schriftsatz vom 16. November 2021 zutreffend dargelegt hat) vor allem auf die Behandlung einer Alkoholerkrankung ausgerichtet und zielt auf eine Alkoholentwöhnung des betroffenen Patienten ab (vgl hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 2022 - L 10 KR 128/17 - juris) .
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Ferner vereinbaren sie insoweit Abrechnungsbestimmungen in den FPV auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHEntgG (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R - juris; stRspr) .
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung Erfolg versprechend verwirklicht werden kann (vgl hierzu BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R - juris mwN) .
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    aa) Ob und ggf in welchem Umfang die stationäre Behandlung eines Versicherten iS der vorangestellt dargelegten Vorgaben erforderlich ist, ist nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung vor dem Hintergrund des Beschlusses des Großen Senats am BSG (Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 - GesR 2008, 83) von der KK und im Streitfall von den Gerichten selbstständig zu prüfen und zu entscheiden, ohne dass den behandelnden Krankenhausärzten dabei eine Einschätzungsprärogative zukommt.
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - L 10 KR 30/18
    - ex ante - eine medizinische Behandlung mit den besonderen Mitteln eines Krankenhauses erforderlich gewesen ist, die stationäre Aufnahme des Versicherten also den medizinischen Richtlinien, Leitlinien und Standards entsprochen und nicht im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung gestanden hat (vgl hierzu BSG, Urteil vom 22. April 2009 - BRa 3 KR 24/07 R - juris mwN) .
  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 33/18 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütungsstreit - Nachreichen von

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