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   LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11   

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https://dejure.org/2013,42197
LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11 (https://dejure.org/2013,42197)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 9 AY 1/11 (https://dejure.org/2013,42197)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 9 AY 1/11 (https://dejure.org/2013,42197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 S 1 AsylbLG, § 7 Abs 1 S 3 AsylbLG, § 7 Abs 2 S 1 AsylbLG, § 3 Abs 1 S 1 AsylbLG, § 9 Abs 1 AsylbLG
    Asylbewerberleistung - Erstattungsverlangen des Leistungsträgers - Einkommen und Vermögen - Verfügbarkeit - keine Privilegierung von Vermögen - keine Heranziehung von Vorschriften des SGB 12 oder des SGB 2 - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen ohne Schongrenzen und Freibeträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen ohne Schongrenzen und Freibeträge

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11
    Ergänzend führt er an, das Bundesverfassungsgericht habe mittlerweile mit Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG evident unzureichend sei.

    Das Menschenrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu; daraus kann aber nur abgeleitet werden, dass der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, wenn Menschen die notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil sie weder aus einer Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter zu erlangen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/12 -, Juris Rn. 63 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11
    Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, d.h. der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger aus der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14), bzw. wenn für die vorgesehene Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. -, BVerfGE 88, 87).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11
    Es steht im sozialpolitischen Ermessen des Gesetzgebers, für Asylbewerber - was mit dem AsylbLG geschehen ist - ein eigenes Konzept zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend vom Recht der Sozialhilfe zu treffen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 -, BVerfGE 116, 229 ff., zitiert nach Juris Rn. 44).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

    Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit vorstehend genannter Entscheidung die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 5 B 108/04), wonach Asylbewerber auch Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, für verfassungswidrig erklärt.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 AY 1/11
    Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, d.h. der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger aus der Sache ergebender oder sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14), bzw. wenn für die vorgesehene Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. -, BVerfGE 88, 87).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 AY 70/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils -

    Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass eine entsprechende Heranziehung von Vorschriften des SGB XII oder des SGB II aus systematischen und teleologischen Gesichtspunkten zur Auslegung des § 7 AsylbLG ausscheidet; dafür spricht auch die historische Auslegung (vgl. BT-Drucks. 12/4451 Seite 10 zu § 6 sowie das Urteil des Senats vom 27. November 2013 - L 9 AY 1/11 -).
  • SG Bremen, 12.02.2018 - S 38 AY 103/14
    Da jedoch nur einzelne Normen des SGB XII entsprechend anzuwenden sind, führt dies nicht dazu, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylblG vollständig in das Leistungssystem des SGB XII übernommen werden sollen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 28. November 2013 - L 9 AY 1/11, Rn. 31 ff, juris).
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