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   LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,54159
LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21 B ER (https://dejure.org/2021,54159)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21 B ER (https://dejure.org/2021,54159)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Dezember 2021 - L 10 BA 10034/21 B ER (https://dejure.org/2021,54159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 2 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Betriebsprüfung - Prüfmitteilung ist kein Verwaltungsakt - Aufrechnung einer Beitragsforderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die sofortige Vollziehung eines Beitragsbescheides; Sozialversicherungspflicht des Liquidators einer GmbH; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung ...

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit des Liquidators einer GmbH ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln ( BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, zitiert nach juris; Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, NZS 2020, 183 ff; Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, aaO ).

    Geschäftsführer ohne eine Kapitalbeteiligung, sog. Fremdgeschäftsführer, sind hingegen grundsätzlich abhängig beschäftigt ( BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019, B 12 KR 9/18 R, BSGE 129, 254 ff; Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, aaO ).

    Geschäftsführer ohne eine Kapitalbeteiligung sind ausnahmslos abhängig beschäftigt (BSG Urteil vom 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 43 RdNr 15 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).".

  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Geschäftsführer ohne eine Kapitalbeteiligung, sog. Fremdgeschäftsführer, sind hingegen grundsätzlich abhängig beschäftigt ( BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019, B 12 KR 9/18 R, BSGE 129, 254 ff; Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, aaO ).

    Gleichwohl ist in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung der Grundsatz der Nachrangigkeit des Anstellungsvertrages im Verhältnis zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis ( vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019, B 12 KR 9/18 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 15 ), aus dem folgt, dass, wenn auf Seiten eines Geschäftsführers die eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht gesellschaftsvertraglich eingeräumt ist, auch gegenläufige Merkmale wie ein arbeitnehmertypischer Inhalt des Geschäftsführer-Dienstvertrags sowie das Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer eigenen Betriebsstätte nicht zur Annahme einer Beschäftigung führen können ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2019, L 8 BA 31/18, zitiert nach juris, s. dort Rn 85; bestätigt durch BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, aaO ).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Die von der Antragstellerin ins Feld geführten Prüfmitteilungen der Antragsgegnerin nach § 7 Abs. 4 BVV stellen schon keine Verwaltungsakte im Sinne des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dar; es handelt sich insoweit um bloße Informationsschreiben ohne Regelungscharakter, die mithin einer Bestandskraft von vornherein nicht fähig sind ( vgl BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 AL 2/11 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 31 ).

    Aufgrund des fehlenden Regelungsgehalts der eine beanstandungsfreie Arbeitgeberprüfung attestierenden Prüfmitteilungen nach § 7 Abs. 4 BVV lehnt das BSG auch einen aus diesen Mitteilungen folgenden Vertrauens- oder Bestandsschutz des Arbeitgebers auf die Richtigkeit des mitgeteilten Prüfungsergebnisses ab ( BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 AL 2/11 R, aaO ).

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.06.2013 - L 5 KR 71/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Allein, dass die Liquidation infolge des streitbefangenen Betriebsprüfungsverfahrens - wie von der Antragstellerin behauptet - nicht plangemäß zum Abschluss des Kalenderjahres 2021 beendet werden konnte, begründet keine unbillige Härte im Sinne des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG ( vgl zur Anwendung des dortigen Prüfungsmaßstabs im Rahmen des § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 7. Juni 2013, L 5 KR 71/13 N ER, NZS 2013, 800 ).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 Gerichtskostengesetz (GKG) und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Drittel des Wertes der Hauptsache als Streitwert anzusetzen ist ( vgl Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 7. Juni 2013, L 5 KR 71/13 B ER, aaO ).

  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18

    Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sei der Liquidator verpflichtet, Beschlüsse der Gesellschafter bzw der Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen GmbH zur Art und Weise der Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld zu befolgen; die Gesellschafterversammlung könne Verwertungsvorgaben in einem Liquidationsplan beschließen oder auch eine Verwertungsanweisung für einen Einzelfall erteilen ( Verweis auf BGH, Urteil vom 8. Januar 2019, II ZR 364/18, zitiert nach juris ).

    Der BGH sieht in ständiger Rechtsprechung die Gesellschafter als zentrales Entscheidungsorgan innerhalb der gesetzlich vorgegebenen hierarchischen Struktur der GmbH (vgl nur BGH, Urteil vom 8. Januar 2019, II ZR 364/18, zitiert nach juris, s. dort Rn 33) an.

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln ( BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, zitiert nach juris; Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, NZS 2020, 183 ff; Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, aaO ).

    Gleichwohl ist in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung der Grundsatz der Nachrangigkeit des Anstellungsvertrages im Verhältnis zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis ( vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019, B 12 KR 9/18 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 15 ), aus dem folgt, dass, wenn auf Seiten eines Geschäftsführers die eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht gesellschaftsvertraglich eingeräumt ist, auch gegenläufige Merkmale wie ein arbeitnehmertypischer Inhalt des Geschäftsführer-Dienstvertrags sowie das Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer eigenen Betriebsstätte nicht zur Annahme einer Beschäftigung führen können ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2019, L 8 BA 31/18, zitiert nach juris, s. dort Rn 85; bestätigt durch BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, aaO ).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Auch für Geschäftsführer einer GmbH geht das BSG grundsätzlich von der Geltung der vorstehend zitierten Prüfungs- bzw Abgrenzungskriterien aus ( vgl BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, NJW 2018, 2662 ff; Urteil vom.

    Demgegenüber ist eine "unechte", auf bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität nicht geeignet, die erforderliche Rechtsmacht zu vermitteln ( BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, zitiert nach juris; Urteil vom 19. September 2019, B 12 R 25/18 R, NZS 2020, 183 ff; Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 13/17 R, aaO ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2019 - L 8 BA 31/18

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Gleichwohl ist in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung der Grundsatz der Nachrangigkeit des Anstellungsvertrages im Verhältnis zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis ( vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019, B 12 KR 9/18 R, zitiert nach juris, s. dort Rn 15 ), aus dem folgt, dass, wenn auf Seiten eines Geschäftsführers die eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht gesellschaftsvertraglich eingeräumt ist, auch gegenläufige Merkmale wie ein arbeitnehmertypischer Inhalt des Geschäftsführer-Dienstvertrags sowie das Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer eigenen Betriebsstätte nicht zur Annahme einer Beschäftigung führen können ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. April 2019, L 8 BA 31/18, zitiert nach juris, s. dort Rn 85; bestätigt durch BSG, Urteil vom 12. Mai 2020, B 12 R 11/19 R, aaO ).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden ( so BSG, Urteil vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R, SGb 2013, 364 ff ).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
    Denn die Antragsgegnerin ist nicht Inhaberin des gegenüber der Antragstellerin nachgeforderten Sozialversicherungsbeitrags; dies ist nach der gesetzlichen Konzeption des Zweiten und Dritten Abschnitts des SGB IV - insbesondere gemäß § 28h Abs. 1 SGB IV - vielmehr die Einzugsstelle ( vgl zur "vollen Gläubigerstellung" der Einzugsstelle auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019, L 9 KR 534/15, zitiert nach juris, s. dort Rn 38; vgl auch BSG, Urteil vom 13. August 1996, 12 RK 76/94, Breith 1997, 323 ff; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. Dezember 2002, 8 U 70/02, zitiert nach juris ).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14

    Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 534/15

    Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers - Vergleich der

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag;

  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2018 - L 9 BA 29/18

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen -

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 4 LC 408/02

    Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Forderung; Gegenrecht; Leistung; Prozesszinsen;

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 737/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie darauf entfallener

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Sachsen, 30.08.2013 - L 1 KR 129/13
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 228/13

    Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2023 - L 4 P 668/23
    Danach ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung statthaft, wenn Widerspruch oder Anfechtungsklage entgegen der Grundregel des § 86a Abs. 1 SGG nicht schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - L 4 R 1086/16 - juris, Rn. 16; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Dezember 2021 - L 10 BA 10034/21 B ER - juris, Rn. 28).

    Nicht schon ausreichend ist hingegen, dass im Gerichtsverfahren möglicherweise noch ergänzende Tatsachenfeststellungen zu treffen sind ( LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - L 7 BA 15/19 B ER - juris, Rn. 54; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Dezember 2021 - a.a.O., Rn. 33).

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