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   LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10   

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https://dejure.org/2011,10736
LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10 (https://dejure.org/2011,10736)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2011 - L 3 AL 6/10 (https://dejure.org/2011,10736)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - L 3 AL 6/10 (https://dejure.org/2011,10736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; Einrede der Verjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 715 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    2. Einem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge kann die Einrede der Verjährung auch dann entgegengehalten werden, wenn eine zuvor durchgeführte Arbeitgeberprüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat (Anschluss an BSG vom 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R).

    Zur Begründung hat sie auf die Gründe des Widerspruchsbescheides vom 2. November 2006 Bezug genommen und ergänzend auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verwiesen, wonach die Einrede der Verjährung auch erhoben werden dürfe, wenn eine zuvor durchgeführte Arbeitgeberprüfung eines Kleinbetriebes nicht zu Beanstandungen geführt habe (Urteil vom 29. Juli 2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 29. Juli 2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) noch einmal ausgeführt, dass die Beklagte einem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge die Einrede der Verjährung auch dann entgegenhalten kann, wenn eine zuvor durchgeführte Arbeitgeberprüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat.

    Zur Begründung seiner Entscheidung vom 29. Juli 2003 (a.a.O.) hat das BSG ausgeführt: Betriebsprüfungen hätten unmittelbar im Interesse der Versicherungsträger und mittelbar im Interesse der Versicherten den Zweck, die Beitragsentrichtung in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu sichern.

    Ob die Beklagte sich auf Verjährung eines Anspruchs berufen kann, wenn dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht (venire contra factum proprium, offen gelassen in der Entscheidung des BSG vom 29. Juli 2003, a. a. O.), oder die Erhebung dieser Einrede sonst gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (vgl. dazu Udsching, a.a.O., K § 27 Rz 9), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Denn beide können im Lohnabzugsverfahren grundsätzlich davon ausgehen, dass die Arbeitgeber die Versicherungspflicht richtig beurteilen und bei Zweifelsfällen eine Auskunft von dem zuständigen Versicherungsträger oder der Einzugsstelle einholen (so bereits BSG, Urteil vom 13. Juni 1985, 7 RAr 107/83, BSGE 58, S. 154ff.).

    Im Übrigen hat § 351 Abs. 1 Satz 2 SGB III insoweit die Rechtsprechung des BSG aus der Zeit vor 1998 übernommen (Urteil vom 13. Juni 1985, 7 RAr 107/83, BSGE 58, 154; vgl. dazu auch Timme in Hauck/Noftz, SGB III, K § 351 Rz 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AL 66/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. August 2007, L 7 AL 1337/07, und vom 19. Januar 2010, L 13 AL 2894/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006, L 1 AL 66/04; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2006, L 9 AL 74/04; Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 4 KR 181/02 - sämtlich veröffentlicht in juris -).
  • LSG Hessen, 26.06.2006 - L 9 AL 74/04

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung durch die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. August 2007, L 7 AL 1337/07, und vom 19. Januar 2010, L 13 AL 2894/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006, L 1 AL 66/04; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2006, L 9 AL 74/04; Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 4 KR 181/02 - sämtlich veröffentlicht in juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. August 2007, L 7 AL 1337/07, und vom 19. Januar 2010, L 13 AL 2894/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006, L 1 AL 66/04; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2006, L 9 AL 74/04; Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 4 KR 181/02 - sämtlich veröffentlicht in juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. August 2007, L 7 AL 1337/07, und vom 19. Januar 2010, L 13 AL 2894/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006, L 1 AL 66/04; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2006, L 9 AL 74/04; Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 4 KR 181/02 - sämtlich veröffentlicht in juris -).
  • LSG Bayern, 20.10.2005 - L 4 KR 181/02

    Voraussetzungen für die Abgabe der Sache zur Entscheidung an das gemeinsam

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. August 2007, L 7 AL 1337/07, und vom 19. Januar 2010, L 13 AL 2894/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2006, L 1 AL 66/04; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2006, L 9 AL 74/04; Bayrisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 4 KR 181/02 - sämtlich veröffentlicht in juris -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05

    Keine Verjährung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen - wegen fehlerhafter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Der vom LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. August 2005, L 1 AL 5/05, veröffentlicht in juris) vertretenen Auffassung, dass bei einer GmbH, für die lediglich ein Angestellter und ein Gesellschafter/Geschäftsführer tätig werde, Anlass zu einer uneingeschränkten Betriebsprüfung bestehe (was sinngemäß auf den vorliegenden Fall übertragen zu einer abweichenden Beurteilung führen könnte), folgt der Senat aus den vorstehend genannten Gründen nicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 64/06

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10
    Wie der erkennende Senat u. a. bereits in seinen Entscheidungen vom 5. Oktober 2001 (L 3 AL 96/00) und vom 6. Juli 2007 (L 3 AL 64/06) ausgeführt hat, liegt in bloßen, eine fehlende Beitragspflicht nicht aufdeckenden Betriebsprüfungen kein fehlerhaftes Verwaltungshandeln der prüfenden Stelle, das die Beklagte an der Erhebung der Einrede der Verjährung hindern könnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 4 KR 495/16
    Die Einzugsstelle könne im Lohnabzugsverfahren grundsätzlich davon ausgehen, dass die jeweiligen Arbeitgeber die abzuführenden Beiträge richtig berechnen und in Zweifelsfällen eine Auskunft von dem zuständigen Versicherungsträger bzw. der Einzugsstelle einholen (vgl. Landessozialgericht [LSG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2010 - L 3 AL 6/10, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 48/10
    Denn in der bloßen, eine fehlende Beitragspflicht nicht aufdeckenden Betriebsprüfung liegt kein fehlerhaftes Verwaltungshandeln der prüfenden Stelle, das die Beklagte an der Erhebung der Einrede der Verjährung hindern könnte (so auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2011 - L 3 AL 6/10, juris).
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