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   LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16   

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https://dejure.org/2020,6410
LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16 (https://dejure.org/2020,6410)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.01.2020 - L 8 U 32/16 (https://dejure.org/2020,6410)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - L 8 U 32/16 (https://dejure.org/2020,6410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschnitt G; Ausschuss; Beitragsübersicht; Bescheidungsklage; D-Heuer; Durchschnittsentgelt; Fiktivberechnung; Fischwirt; Jahresarbeitsverdienst; JAV; Küstenfischerei; Mindest-Jahresarbeitsverdienst; Ortsüblichkeit; Sachlegitimation; schlüssiges Konzept; Seeschiff; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16
    - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, juris Rn. 19).
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16
    Zwar hat die Beklagte bei allein wortlautorientierter Auslegung ihres Bescheids vom 16. Mai 2012 (nur) über den JAV entschieden ("Bescheid über die endgültige Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes"), obwohl der JAV nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der isolierten Elementenfeststellung nicht zugänglich ist und die Feststellung oder Neufeststellung eines JAV daher grundsätzlich mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein mit der Anfechtungsklage anfechtbarer oder mit der Verpflichtungsklage einklagbarer Verwaltungsakt i.S. des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sein kann (BSG, Urteile vom 18. September 2012 - B 2 U 14/11 R - juris Rn. 18 und vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R - BSGE 119, 210 = SozR 4-2700 § 82 Nr. 1, juris Rn. 11).
  • BSG, 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R

    Satzungsgenehmigung bei einer Pflegekasse, Wahl des Sitzes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob dem Bundesamt für soziale Sicherung neben einer Rechtmäßigkeits- auch eine Zweckmäßigkeitskontrolle obliegt (so Schmitt, a.a.O., § 92 Rn. 11; Woelki, a.a.O., § 92 Rn. 45; Keller, a.a.O., § 92 Rn. 12 mit Rücksicht auf BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 1 A 4/99 R - SozR 3-3300 § 47 Nr. 1, juris Rn. 12), was allerdings mit dem grundsätzlichen Verständnis der Rechtsaufsicht im Selbstverwaltungsbereich schwer zu vereinbaren wäre.
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2020 - L 8 U 32/16
    Zwar hat die Beklagte bei allein wortlautorientierter Auslegung ihres Bescheids vom 16. Mai 2012 (nur) über den JAV entschieden ("Bescheid über die endgültige Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes"), obwohl der JAV nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der isolierten Elementenfeststellung nicht zugänglich ist und die Feststellung oder Neufeststellung eines JAV daher grundsätzlich mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein mit der Anfechtungsklage anfechtbarer oder mit der Verpflichtungsklage einklagbarer Verwaltungsakt i.S. des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sein kann (BSG, Urteile vom 18. September 2012 - B 2 U 14/11 R - juris Rn. 18 und vom 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R - BSGE 119, 210 = SozR 4-2700 § 82 Nr. 1, juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2719/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes gem

    Dieser Bescheid ist im Rahmen der Auslegung auch unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtsschutzes jedoch nur so zu verstehen, dass die Beklagte die Rentenhöhe neu geregelt hat und sich dabei lediglich auf Ausführungen zu dem damals einzig streitigen Berechnungselement, der Höhe des JAV, beschränkt hat (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020, L 8 U 32/16).

    Er wird damit Gegenstand des Berufungsverfahrens, auch wenn er keine Regelung zur Höhe des JAV trifft (vgl. LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - L 3 U 2/18

    Voraussetzungen der Festsetzung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes einer

    Gemäß § 214 Abs. 2 S. 1 SGB VII sind die Regelungen des SGB VII über den JAV anzuwenden, wenn die erstmalige Festsetzung des JAV nach Inkrafttreten des SGB VII zum 01. Januar 1997 erfolgt ist (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Januar 2020 - L 8 U 32/16 -, Rn. 49 zitiert nach Juris).
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