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   LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18   

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LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18 (https://dejure.org/2020,41868)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.2020 - L 6 AS 99/18 (https://dejure.org/2020,41868)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 99/18 (https://dejure.org/2020,41868)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Auf das Verhältnis zwischen zu erstattendem Beitrag und dem ursprünglich einzusetzenden Vermögen kommt es im Falle des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X nicht an (Anschluss BSG-B 14 AS 15/17 R).

    Rechtsgrundlage des Rücknahmebescheids ist § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der im Rücknahmezeitpunkt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl I 850; zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Aufhebung geltenden Rechts vgl. BSG vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 10 m.w.N.) i.V.m § 45 SGB X und § 330 Abs. 2 SGB III. Danach ist eine rechtswidrige begünstigende Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II auch nach Unanfechtbarkeit mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.Gem. § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 2 SGB III ist das nach § 45 Abs. 1 SGB X bestehende Ermessen aufgehoben, soweit die in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts vorliegen.

    Dem im streitigen Zeitraum aus Regelleistung bzw. Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende und den kopfteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abzüglich des durchgehend unter Berücksichtigung der maßgebenden Freibeträge ermittelten Einkommens der Klägerin aus Erwerbstätigkeit bestehenden Bedarf standen im gesamten Rücknahmezeitraum zu Beginn eines jeden Monats ausreichende Vermögensmittel gegenüber, die vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen waren (vgl. § 2 Abs. 2 SGB II; zur monatsweisen Gegenüberstellung von Bedarfen und Bedarfsdeckungsmöglichkeiten vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 24. August 2017 - B 4 AS 9/16 R, juris Rn 31 m.w.N.).

    Verwertbares Vermögen steht der Annahme von Hilfebedürftigkeit entgegen, solange es tatsächlich vorhanden ist (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 20).

    Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn der Schuldner sich in einer Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führt bzw. wenn der Sachverhalt zwar den Tatbestand einer Anspruchsnorm erfüllt, die Forderungseinziehung gleichwohl den Wertungen des Gesetzes zuwider liefe (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 27 ff.; LSG NRW, Urteil vom 9. Januar 2020 - L 7 AS 498/19, juris Rn. 51).

    Von einer Unbilligkeit der Einziehung der Forderung ist zudem in der Regel auszugehen, wenn die Einziehung für den Schuldner existenzgefährdend oder existenzvernichtend wirken würde (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R; LSG NRW, Urteil vom 9. Januar 2020 - L 7 AS 498/19, juris Rn. 51 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 7 AS 498/19
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn der Schuldner sich in einer Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führt bzw. wenn der Sachverhalt zwar den Tatbestand einer Anspruchsnorm erfüllt, die Forderungseinziehung gleichwohl den Wertungen des Gesetzes zuwider liefe (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 27 ff.; LSG NRW, Urteil vom 9. Januar 2020 - L 7 AS 498/19, juris Rn. 51).

    Von einer Unbilligkeit der Einziehung der Forderung ist zudem in der Regel auszugehen, wenn die Einziehung für den Schuldner existenzgefährdend oder existenzvernichtend wirken würde (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R; LSG NRW, Urteil vom 9. Januar 2020 - L 7 AS 498/19, juris Rn. 51 m.w.N.).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Vielmehr muss die Nachholung der erforderlichen Anhörung dieselbe rechtliche Qualität haben wie die an sich nach § 24 Abs. 1 SGB X gebotene Handlung (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 RK 4/91, juris Rn. 26).

    Welche dies sind, beurteilt sich anhand der Ermächtigungsgrundlage, die die Behörde nach ihrer materiell-rechtlichen Rechtsauffassung zugrunde legt (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 RK 4/91, juris Rn. 28; BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 35/02 R, juris Rn. 20).

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Wie auch das Sozialgericht ausführt, liegt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht; umgekehrt ist eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (st. Rspr. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Ausgehend von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff ist danach ein Verhalten schlechthin unentschuldbar, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und daher nicht beachtet wird, was im gegebenen Falle jedem einleuchten muss (st. Rspr. BSG; siehe nur Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Eine einzelfallunabhängige Bestimmung einer feststehenden unteren Verlustquote, ab der die Verwertung von Lebensversicherungen i.S. des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt 1 SGB II immer offensichtlich unwirtschaftlich ist, kommt nach der Rechtsprechung des BSG nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R - juris Rn. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 AS 5234/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Danach unterfällt auch die von der Klägerin im streitigen Zeitraum bei der W.-Lebensversicherung a.G. unterhaltende fondgebundene Lebensversicherung ohne Verwertungsausschluss unter den Vermögensbegriff und ist als Vermögen zu berücksichtigen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - L 13 AS 5234/08, juris).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Welche dies sind, beurteilt sich anhand der Ermächtigungsgrundlage, die die Behörde nach ihrer materiell-rechtlichen Rechtsauffassung zugrunde legt (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 1991 - 4 RK 4/91, juris Rn. 28; BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 35/02 R, juris Rn. 20).
  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Dem im streitigen Zeitraum aus Regelleistung bzw. Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende und den kopfteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abzüglich des durchgehend unter Berücksichtigung der maßgebenden Freibeträge ermittelten Einkommens der Klägerin aus Erwerbstätigkeit bestehenden Bedarf standen im gesamten Rücknahmezeitraum zu Beginn eines jeden Monats ausreichende Vermögensmittel gegenüber, die vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen waren (vgl. § 2 Abs. 2 SGB II; zur monatsweisen Gegenüberstellung von Bedarfen und Bedarfsdeckungsmöglichkeiten vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R, juris Rn. 15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 24. August 2017 - B 4 AS 9/16 R, juris Rn 31 m.w.N.).
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 99/18
    Insoweit ist allerdings eine Heilung im Rahmen des Vorverfahrens eingetreten (vgl. zu dieser Möglichkeit: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R, juris Rn. 26).
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