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   LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14 NK   

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https://dejure.org/2016,49973
LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14 NK (https://dejure.org/2016,49973)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.05.2016 - L 11 AS 39/14 NK (https://dejure.org/2016,49973)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK (https://dejure.org/2016,49973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Wirksamkeit von Satzungen zur Bestimmung der Höhe angemessener Aufwendungen für Unterkunft; Normenkontrollverfahren; Feststellung angemessener Aufwendungen nach Produkttheorie; Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes; Anspruch auf ...

  • wordpress.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Wohnfläche für einen Dreipersonenhaushalt in Schleswig-Holstein; Vorlage eines schlüssigen Konzepts

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • sozialberatung-kiel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Satzung über Wohnkosten für Hartz IV- und Sozialhilfe Empfänger in Neumünster unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Dabei müssen das Konzept des Trägers und die ihm zugrunde liegenden Daten (absolute) Aussagen darüber zulassen, welche Wohnungsgrößen in seinem Gebiet als angemessen gelten können, wobei zur Bestimmung des "bescheidenen Zuschnitts" auf die Referenzgruppe der unteren Einkommensschichten, die nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind abzustellen ist (vgl. zu § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 30 ).

    Zwar bezieht sich die BSG-Rechtsprechung auf Gesamtdurchschnittswerte und nicht nur auf Durchschnittswerte derjenigen Wohnungen, die nach Maßgabe der Nettokaltmieten in die Berechnung der Angemessenheitsgrenze eingeflossen sind (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht dies zu recht kritisch (BSG, Urteile vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 23, vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 389, Rn. 15 und vom 14. April 2011 - B 8 SO 19/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 2, Rn. 17) und ordnet die Frage des abweichenden Bedarfs dogmatisch bei der konkreten Angemessenheit ein (grundlegend BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 35), weil die Bedarfslagen im jeweiligen Einzelfall ganz unterschiedlich ausfallen können und sich einer abstrakt-generellen Regelung durch Satzung weitestgehend entziehen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2015 - L 6 AS 41/15

    Schlüssiges Konzept zu Satzung nach § 22a SGB II

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Schon aus dem Gesetzeswortlaut ("entsprechend der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes") und der Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drucks. 17/3404, S. 101) folgt jedoch, dass der Träger die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche auch im Rahmen der Satzungsgebung nicht im Wege freihändiger, kommunalpolitisch motivierter Setzung vornehmen darf, sondern dass es belastbare Daten über den örtlichen Wohnungsmarkt geben muss, um von den Flächengrenzen im sozialen Wohnungsbau abweichen zu können (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER).

    Schon dieser Rückschluss ist - worauf der 6. Senat schon im Rahmen eines Eilverfahrens hingewiesen hatte (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER) - indes nicht plausibel.

    Davon geht der Senat allerdings nach Prüfung des Konzepts der Antragsgegnerin und der ihm zugrunde liegenden Daten und nach den Überzeugenden Einlassungen der Antragsgegnerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung grundsätzlich aus und folgt damit der im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes getroffenen vorläufigen Einschätzung des 6. Senats (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2015 - L 6 AS 41/15 B ER); einschränkend ist auch hier lediglich darauf hinzuweisen, dass sich bei zutreffender Festsetzung der angemessenen Wohnungsgrößen auch die Zuordnung einzelner Wohnungen zu den jeweiligen Größenklassen verschieben und daraus eine leicht abweichende, tendenziell niedrigere Kappungsgrenze errechnen dürfte.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Angemessen ist dabei generell eine Wohnung, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, Rn. 20) und - mit Blick (auch) auf die Wohnungsgröße - einen "bescheidenen Zuschnitt" hat (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 14).

    Insoweit hat das Bundessozialgericht von vorherein Bezug genommen auf die Flächengrenzen in den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus (vgl. (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 213 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, Rn. 24), obwohl es erkannt hat, dass damit auf Festlegungen der einzelnen Länder zurückgegriffen wird, deren Maßstäbe weitgehend unklar sind und deren Zwecke nicht mit dem der Angemessenheitsprüfung in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übereinstimmen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 15 f.).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht dies zu recht kritisch (BSG, Urteile vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 23, vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 389, Rn. 15 und vom 14. April 2011 - B 8 SO 19/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 2, Rn. 17) und ordnet die Frage des abweichenden Bedarfs dogmatisch bei der konkreten Angemessenheit ein (grundlegend BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 35), weil die Bedarfslagen im jeweiligen Einzelfall ganz unterschiedlich ausfallen können und sich einer abstrakt-generellen Regelung durch Satzung weitestgehend entziehen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Insgesamt liegt die Kappungsgrenze (höchster Quadratmeterpreis der unteren 40 Prozent der nach dem Quadratmeterpreis geschichteten Wohnungen der jeweiligen Größenklasse) im überörtlichen Vergleich tendenziell hoch und bezieht einen größeren Anteil an Wohnungen in das angemessene Marktsegment ein, als dies etwa - ebenfalls noch mit Billigung des Gerichts (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 82 [nach juris] und vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12, Rn. 120 [nach juris]) - in Kiel der Fall ist.

    Dafür spricht auch, dass der für das Jahr 2014 maßgebliche, auf der Grundlage von Erhebungen aus den Jahren 2012 und 2013 errechnete Wert von 1, 48 EUR ziemlich genau dem im Mietspiegel 2012 der Landeshauptstadt Kiel festgestellten Durchschnittswert entspricht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 112 [nach juris]).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht dies zu recht kritisch (BSG, Urteile vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 23, vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 389, Rn. 15 und vom 14. April 2011 - B 8 SO 19/09 R - SozR 4-3500 § 29 Nr. 2, Rn. 17) und ordnet die Frage des abweichenden Bedarfs dogmatisch bei der konkreten Angemessenheit ein (grundlegend BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 35), weil die Bedarfslagen im jeweiligen Einzelfall ganz unterschiedlich ausfallen können und sich einer abstrakt-generellen Regelung durch Satzung weitestgehend entziehen.

    § 22 b Abs. 3 SGB II ist dementsprechend eher im Sinne einer Öffnungsklausel zu verstehen für den Fall, dass bestimmte Bedarfslagen eine besondere Bemessung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung verlangen (vgl BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 389, Rn. 15, so auch Groth, in: Groth/Luik/Siebel-Huffmann, Das neue Grundsicherungsrecht, 2011, Rn. 372).

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Weitere Gegenstände der Satzung sind entweder optional zulässig - wie insbesondere die Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für die Heizung (§ 22 b Abs. 1 Satz 2 SGB II; dazu BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - BSGE 116, 94 = SozR 4-4200 § 22 a Nr. 2, Rn. 46) - oder typischerweise zwingend - wie insbesondere Sonderregelungen für Personen mit besonderen Bedarfen (§ 22 b Abs. 3 SGB II); sie knüpfen aber jeweils an die (wirksame) Regelung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 b Abs. 1 Satz 1 SGB II an.

    Eine solche Vorgehensweise zur Regelung der Höhe der angemessenen Heizkosten hat das Bundessozialgericht mit Hinweis darauf für unvereinbar mit höherrangigem Recht erklärt, dass der sich aus dem Heizspiegel ergebenden Grenzwert nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich die konkret-individuelle Angemessenheitsprüfung der Heizkosten zum Gegenstand habe, während Gegenstand einer Satzungsregelung nach § 22 b Abs. 1 Satz 2 SGB II notwendig die abstrakt-generelle Bestimmung angemessener Heizkosten für das Gebiet des jeweiligen kommunalen Trägers sei, für das die Werte des Bundesweiten Heizspiegels nicht repräsentativ seien (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - BSGE 116, 94 = SozR 4-4200 § 22 a Nr. 2, Rn. 45).

  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 70/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Hinzu kommt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) zu Recht erhöhte Verfahrensanforderungen an die Konkretisierung des abstrakt angemessenen Unterkunftsbedarfs durch untergesetzliche Normsetzung abgeleitet hat (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 70/12 R - BSGE 114, 257 = SozR 4-4200 § 22 a Nr. 1, Rn. 34).

    Danach müssen Regelungen i.S. von § 22 b Abs. 3 SGB II auf hinreichend realitätsgerechte und nachvollziehbare Erhebungen zum typischen Wohnbedarf der jeweils betroffenen Gruppen von Personen mit besonderen Bedarfen für Unterkunft (und ggf. Heizung) gestützt sein und es ist kenntlich zu machen, von welchem Sonderbedarf der Normgeber dabei ausgegangen ist (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 70/12 R - BSGE 114, 257 = SozR 4-4200 § 22 a Nr. 1, Rn. 35).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Dementsprechend muss auch die abweichende Wohnflächenfestsetzung im Rahmen einer Satzung - ausgehend vom Kriterium des "bescheidenen Zuschnitts" - wie die Bestimmung des angemessenen Quadratmeterpreises auf einem schlüssigen Konzept beruhen (vgl. zum schlüssigen Konzept allgemein BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30), d.h. auf einem planmäßigen Vorgehen im Sinne einer Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich ort- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum (vgl. Knickrehm, SozSich 2015, 287, 289).

    Schlüssig in diesem Sinne ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. erstmals BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19) ein Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Preislich angemessen ist eine Wohnung, für die Aufwendungen maximal in Höhe eines Betrags zu tätigen sind, der sich aus dem Produkt aus abstrakt angemessenem Quadratmeterpreis und abstrakt angemessener Wohnfläche errechnet (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 213 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, Rn. 24).

    Insoweit hat das Bundessozialgericht von vorherein Bezug genommen auf die Flächengrenzen in den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus (vgl. (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 213 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, Rn. 24), obwohl es erkannt hat, dass damit auf Festlegungen der einzelnen Länder zurückgegriffen wird, deren Maßstäbe weitgehend unklar sind und deren Zwecke nicht mit dem der Angemessenheitsprüfung in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II übereinstimmen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 15 f.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2015 - L 6 AS 166/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14
    Insgesamt liegt die Kappungsgrenze (höchster Quadratmeterpreis der unteren 40 Prozent der nach dem Quadratmeterpreis geschichteten Wohnungen der jeweiligen Größenklasse) im überörtlichen Vergleich tendenziell hoch und bezieht einen größeren Anteil an Wohnungen in das angemessene Marktsegment ein, als dies etwa - ebenfalls noch mit Billigung des Gerichts (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 82 [nach juris] und vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12, Rn. 120 [nach juris]) - in Kiel der Fall ist.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 19/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mietvertraglich

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 131/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 197/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft eines

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 134/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 194/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 135/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 198/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 195/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2017 - L 6 AS 196/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und die Heizung

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • SG Itzehoe, 27.08.2015 - S 12 AS 1335/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderung an die

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • SG Itzehoe, 27.08.2015 - S 12 AS 585/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Anforderung an die

    Die Frage, ob sich der als Anpassungsmechanismus herangezogene Verbraucherpreisindex für Deutschland zur Fortschreibung von "Schlüssigen Konzepten" durchweg als sachgerecht erweist, weil er neben den Wohnkosten den gesamten Individualkonsum berücksichtigt (zweifelnd im Rahmen nicht tragender Erwägungen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2016 - L 11 AS 39/14 NK - SchHA 2017, 107 - juris, Rn. 114), bedarf hier keiner Entscheidung.
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