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   LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17   

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https://dejure.org/2020,46844
LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17 (https://dejure.org/2020,46844)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.09.2020 - L 5 KR 82/17 (https://dejure.org/2020,46844)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. September 2020 - L 5 KR 82/17 (https://dejure.org/2020,46844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • SG Itzehoe, 31.03.2017 - S 25 KR 214/12

    Krankenversicherung - zu den Voraussetzungen einer Versicherungspflicht nach § 5

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Die daraus resultierenden Klagverfahren S 25 KR 214/14 (gerichtet gegen ein Mahnschreiben vom 22. Juli 2014), S 43 KR 349/14 (gerichtet gegen ein Mahnschreiben vom 21. November 2014), S 20 KR 439/16 (gerichtet gegen ein Mahnschreiben vom 21. Oktober 2016) und S 25 KR 495/16 (gerichtet gegen ein Mahnschreiben vom 22. November 2016) wurden zunächst durch die 25. Kammer des Sozialgerichts zu dem hier relevanten Ausgangsverfahren S 25 KR 214/12 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden, jedoch mit Beschluss vom 31. März 2017 allesamt wieder von dem vorgenannten (Ausgangs-) Verfahren getrennt.

    Indes ist das vorgenannte Verfahren vom Sozialgericht mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 zu dem hiesigen Ausgangsverfahren S 25 KR 214/12 verbunden und - anders als alle übrigen ursprünglich einmal hinzuverbundenen Verfahren - nicht mit Beschluss vom 31. März 2017 wieder abgetrennt worden, so dass eine Entscheidung auch über die Klage vom 22. Juli 2015 im Gerichtsbescheid vom 31. März 2017 zu erwarten gewesen wäre.

    Hier erscheint es naheliegend, dass das Sozialgericht über die Klage vom 22. Juli 2015 lediglich versehentlich keine Entscheidung getroffen hat, weil durch die Vielzahl der zunächst zum Verfahren S 25 KR 214/12 verbundenen und anschließend wieder getrennten Verfahren die Übersichtlichkeit im Hinblick auf den Streitstoff nur noch eingeschränkt gegeben war.

    Denn entweder ist der Bescheid vom 24. Juni 2015 unmittelbar über § 96 Abs. 1 SGG oder aber über den "Umweg" des § 86 SGG - nämlich wenn man annimmt, dass der Beitragsbescheid vom 30. April 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2016 Gegenstand des Klagverfahrens S 25 KR 214/12 geworden ist - Gegenstand des zugrundeliegenden Klageverfahrens geworden.

    Seit Erlass des Widerspruchsbescheids vom 28. April 2016 ist die Klage vom 22. Juli 2015 (S 25 KR 225/15) zwar nicht mehr wegen Nichtdurchführung des Vorverfahrens unzulässig, wohl aber wegen doppelter Rechtshängigkeit nach § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - eben weil der Bescheid vom 24. Juni 2015 bereits kraft Gesetzes Gegenstand des seit dem 11. September 2012 anhängigen Klagverfahrens S 25 KR 214/12 vor dem Sozialgericht Itzehoe geworden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016, B 2 U 13/14 R, zitiert nach juris; Urteil vom 28. Mai 1957, 2 RU 18/55, BSGE 5, 158 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 AS 3162/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - unstatthafter Antrag auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Denn für die Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung im Sinne des § 105 Abs. 2 Sätze 2 und 3, Abs. 3 SGG ist in jedem Fall - und also auch in dem Fall, dass der Antrag (wie hier) unstatthaft ist - das Sozialgericht zuständig, nicht hingegen das Landessozialgericht (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, ZFSH/SGB 2014, 756 ff.).

    Schließlich kommt eine Umdeutung des klägerischen Hauptantrags auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 105 Abs. 2, 3 SGG in eine Berufungseinlegung nicht in Betracht (Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, a.a.O., das zur Begründung auf das Vorliegen einer zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im Gerichtsbescheid - wie sie auch vorliegend gegeben ist - abstellt; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, a.a.O., das auf die unterschiedliche Zielrichtung des Antrags auf mündliche Verhandlung einerseits und Berufung andererseits sowie auf die verschiedene Zuständigkeit, über den Rechtsbehelf/das Rechtsmittel zu entscheiden, abstellt; s. zur Unmöglichkeit der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, B 1 KR 25/01 R, NZS 2004, 334 ff.).

  • LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Denn für die Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung im Sinne des § 105 Abs. 2 Sätze 2 und 3, Abs. 3 SGG ist in jedem Fall - und also auch in dem Fall, dass der Antrag (wie hier) unstatthaft ist - das Sozialgericht zuständig, nicht hingegen das Landessozialgericht (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, ZFSH/SGB 2014, 756 ff.).

    Schließlich kommt eine Umdeutung des klägerischen Hauptantrags auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 105 Abs. 2, 3 SGG in eine Berufungseinlegung nicht in Betracht (Hessisches LSG, Urteil vom 11. März 2017, L 8 P 4/15, a.a.O., das zur Begründung auf das Vorliegen einer zutreffenden Rechtsmittelbelehrung im Gerichtsbescheid - wie sie auch vorliegend gegeben ist - abstellt; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, L 13 AS 3162/14, a.a.O., das auf die unterschiedliche Zielrichtung des Antrags auf mündliche Verhandlung einerseits und Berufung andererseits sowie auf die verschiedene Zuständigkeit, über den Rechtsbehelf/das Rechtsmittel zu entscheiden, abstellt; s. zur Unmöglichkeit der Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde auch BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, B 1 KR 25/01 R, NZS 2004, 334 ff.).

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 15/11 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - GKV-Spitzenverband - Festsetzung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Die mit Bescheid vom 24. März 2014 erfolgte Verminderung der Beiträge aufgrund der Beitragsbemessung auf Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrenze entspreche dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Dezember 2013 zum Aktenzeichen B 12 KR 15/11 R.

    Mit Urteil vom 18. Dezember 2013 (B 12 KR 15/11 R, NZS 2014, 416 ff.) hatte indes das BSG entschieden, dass die in § 6 Abs. 5 Satz 1 BVG-SZ enthaltene Annahme eines - fiktiven - Einkommens eines freiwilligen Krankenkassenmitglieds in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze im Falle der Nichtvorlage bzw. verspäteten Vorlage von Einkommensnachweisen nicht von der Ermächtigungsnorm des § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V gedeckt sei.

  • LSG Hessen, 18.01.2018 - L 1 KR 399/17
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz SGB V in der seit dem 1. August 2014 geltenden Fassung ist auch verfassungsgemäß und rechtfertigt sich als Sanktion für die Verletzung der gesetzlichen Mitwirkungspflicht durch das freiwillige Mitglied (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Januar 2018, L 1 KR 399/17, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Zwar können Prozesshandlungen ausnahmsweise unter die Bedingung des Eintritts eines innerprozessualen Umstandes gestellt werden, diese Ausnahme ist für Verfahrenshandlungen betreffend die Einlegung oder die Zurücknahme eines Rechtsmittels jedoch nicht eröffnet (vgl. BSG, Beschluss vom 10. März 2010, B 14 AS 71/09 R, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 26. September 2007, XII ZB 80/07, MDR 2008, 98 f.; Greger, in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vorb.
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Danach ist es dem Berufungsgericht in Fällen, in denen das Sozialgericht über einen Teil des Streitgegenstandes versehentlich keine Entscheidung getroffen hat, unabhängig von einer Zustimmung des Prozessgegners möglich, den erstinstanzlich nicht erledigten Streitgegenstand (in der ersten Instanz verharrender "Prozessrest") in das Berufungsverfahren "heraufzuholen" und dort über ihn zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 ff.; Urteil vom 10. Dezember 2013, B 13 R 91/11 R, SGb 2015, 35 ff.; Urteil vom 17. November 2005, B 11a/11 AL 57/04 R, Breith.
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 8/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Teilnehmer an Leistungen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Auch das BSG stellt - wenn auch nicht entscheidungserheblich - bei der Frage nach der Versicherungspflicht einer Leistungsempfängerin, deren LTA in einem Hochschulstudium bestand, darauf ab, dass "der Bildungsgang planmäßig beschritten wurde" (BSG, Urteil vom 25. Mai 2011, B 12 KR 8/09 R, BSGE 108, 222 ff.).
  • LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10

    Anspruch auf Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Für ersteres spricht, dass die Ausbildung zum Erzieher dem Kläger für den betriebswirtschaftlich geprägten Studiengang keine relevanten Vorkenntnisse vermittelt haben dürfte (vgl. zur Abgrenzung der beruflichen Ausbildung von der beruflichen Weiterbildung: BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 28/07 R, ZFSH/SGB 2009, 31 ff.; Sächsisches LSG, Urteil vom 19. April 2011, L 5 R 6/10, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17
    Danach ist es dem Berufungsgericht in Fällen, in denen das Sozialgericht über einen Teil des Streitgegenstandes versehentlich keine Entscheidung getroffen hat, unabhängig von einer Zustimmung des Prozessgegners möglich, den erstinstanzlich nicht erledigten Streitgegenstand (in der ersten Instanz verharrender "Prozessrest") in das Berufungsverfahren "heraufzuholen" und dort über ihn zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 ff.; Urteil vom 10. Dezember 2013, B 13 R 91/11 R, SGb 2015, 35 ff.; Urteil vom 17. November 2005, B 11a/11 AL 57/04 R, Breith.
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 13/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abtretung - Grundrente -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 R 3679/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer hilfsweise für den Fall der

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - anderweitige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 P 41/99

    Pflegeversicherung

  • SG Karlsruhe, 09.05.2014 - S 15 U 4024/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzungen einer Zurückverweisung der

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 61/09 R

    Fremdrente - Übergangsregelung des Art 6 § 4c Abs 2 FANG - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 13 SB 49/11

    Gerichtsbescheid; Voraussetzungen; Sachaufklärung; Zurückverweisung

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 10.03.2010 - B 14 AS 71/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Einlegung als

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 13 SB 273/16

    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzung der Entscheidung durch

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 18/55
  • SG Dresden, 10.03.2014 - S 18 KR 87/14

    Kein Erlass von Beitragsforderungen eines bei einer gesetzlichen

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