Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56986
LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18 (https://dejure.org/2021,56986)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.2021 - L 8 U 37/18 (https://dejure.org/2021,56986)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - L 8 U 37/18 (https://dejure.org/2021,56986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 9 Abs 1 SGB 7, Nr 2108 BKV
    Voraussetzungen der Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule des Versicherten als Berufskrankheit nach Nr. 2108 BKV - Dachdecker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2108 - Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule - in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Erfüllung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 13/17 R

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18
    Der Kläger unterlag während seiner versicherten Tätigkeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) einer kumulativen Einwirkungsbelastung von 19, 3 × 10 6 Nh, die nach der Rechtsprechung des BSG (z. B. Urteil vom 6. September 2018 - B 2 U 13/17 R, juris Rn. 12 und Rn. 16ff.) unter modifizierter Anwendung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells (MDD) generell geeignet ist, bandscheibenbedingte Schäden der Wirbelsäule zu verursachen.

    Langjährig bedeutet, dass zehn Berufsjahre als im Durchschnitt untere Grenze der belastenden Tätigkeit zu fordern sind (BSG, Urteil vom 6. September 2018 - B 2 U 13/17 R, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Die Voraussetzungen der Befundkonstellation "B 2", 1. Spiegelstrich - 1. Zusatzkriterium - 1. Alt "Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben" liegt gestützt auf das Sachverständigengutachten von Dr. T nicht vor, da dieses Zusatzkriterium die Schädigung von mindestens drei Bandscheiben voraussetzt (dazu ausdrücklich BSG, Urteil vom 6. September 2018 - B 2 U 13/17 R, juris Rn. 25).

    Jedoch ist die aus dem Kontext und insbesondere der Formulierung der Befundkonstellation "B2", 1. Spiegelstrich - 1. Zusatzkriterium - 2. Alt "bei nur monosegmentaler/m Chondrose/Vorfall in L5/S1 oder L4/L5 im MRT in mindestens zwei angrenzenden Segmenten "black discs´" ableitete Auslegung, dass auch bei einem bisegmentalen Befall zumindest ein weiteres Segment zumindest eine black disc aufweisen müsse, schlüssig und durch den gerichtlichen Sachverständigen bestätigt (zu diesen Voraussetzungen BSG, Urteil vom 6. September 2018 - B 2 U 13/17 R, juris Rn. 26).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handle es sich jedoch nicht um absolute Grenzwerte, sondern um Orientierungswerte (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R, juris).

    Aus dem Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen kann angesichts der multifaktoriellen Entstehung von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule nicht automatisch auf das Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen der BK Nr. 2108 geschlossen werden; vielmehr müssen medizinische Kriterien hinzukommen (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Diese bilden nach Überzeugung des Senats weiterhin den aktuellen Erkenntnisstand ab (im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 6/13 R -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18
    Eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris).

    Nach der Theorie der wesentlichen Bedingung werden als kausal nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - L 8 U 21/12, juris).

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 8 U 21/12

    Gerichtliche Austragung von Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18
    Nach der Theorie der wesentlichen Bedingung werden als kausal nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - L 8 U 21/12, juris).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2021 - L 8 U 37/18
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R, juris m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht