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   LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18   

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https://dejure.org/2020,29296
LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18 (https://dejure.org/2020,29296)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.08.2020 - L 5 KR 130/18 (https://dejure.org/2020,29296)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. August 2020 - L 5 KR 130/18 (https://dejure.org/2020,29296)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18
    Unter Berücksichtigung insbesondere der Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 6, juris Rn. 34 sei die Kammer davon überzeugt, dass der Kläger alles ihm Zumutbare anspruchserhaltend unternommen habe und insbesondere nicht auf die Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes verwiesen werden könne.

    er - zusätzlich - seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend macht (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R - BSGE 123, 134 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, juris Rn. 34).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18
    Mit dem Erfordernis vorgeschalteter ärztlich festzustellender Arbeitsunfähigkeit sollen beim Krankengeld Missbrauch und praktische Schwierigkeiten vermieden werden, zu denen die nachträgliche Behauptung der Arbeitsunfähigkeit und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen könnten (vgl. nur BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R - BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, juris Rn. 17).
  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18
    So hat der 3. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R - juris Rn. 22 die eben skizzierte Rechtsprechung dahingehend weiterentwickelt, dass es einem "rechtzeitig" erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gleichsteht, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, und es zum persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt aus dem Vertragsarzt und der Krankenkasse zurechenbaren Gründen erst verspätet, aber nach Wegfall dieser Gründe gekommen ist.
  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2020 - L 5 KR 130/18
    Erfolgt eine abschnittsweise Arbeitsunfähigkeitsfeststellung und Krankengeldzahlung, ist darin regelmäßig die Entscheidung der Krankenkasse zu sehen, dass dem Versicherten ein Krankengeldanspruch für die Zeit der vom Vertragsarzt bestätigten Arbeitsunfähigkeit zusteht, d.h. dass ein Verwaltungsakt über die zeitlich befristete Bewilligung von Krankengeld ergangen ist, soweit die Krankenkasse dem Versicherten gegenüber nichts Gegenteiliges zum Ausdruck bringt (zuletzt BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 R - BSGE 127, 53 = SozR 4-2500 § 49 Nr. 8, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - L 5 KR 222/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit Cannabis - Genehmigungsfiktion -

    Beim summarischen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden jedenfalls regelmäßig Sachverständigengutachten nicht eingeholt und die abschließende Beweiserhebung ist grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2018 - L 5 KR 130/18 B ER; s. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - L 6 U 40/11 B ER).
  • LSG Thüringen, 30.03.2023 - L 2 KR 434/21

    Befugnis eines Vertragsarztes zur nachträglichen Änderung der prognostizierten

    Die Beklagte ist zudem nicht von der Maßgeblichkeit der Urteile des BSG vom 26. März 2020 bzw. 29. Oktober 2020 überzeugt und verweist stattdessen auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. November 2020 zum Az. L 4 KR 14/20, des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 31. August 2020 zum Az. L 5 KR 130/18 sowie des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. November 2020 zum Az. L 6 KR 1479/18.
  • SG Altenburg, 19.04.2021 - S 5 KR 1294/18
    Die Beklagte ist zudem nicht von der Maßgeblichkeit der Urteile des BSG vom 26. März 2020 bzw. 29. Oktober 2020 überzeugt und verweist stattdessen auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. November 2020 zum Az. L 4 KR 14/20, des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 31. August 2020 zum Az. L 5 KR 130/18 sowie des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. November 2020 zum Az. L 6 KR 1479/18.
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