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   LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08   

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https://dejure.org/2013,62944
LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08 (https://dejure.org/2013,62944)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08 (https://dejure.org/2013,62944)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - L 6 KR 1266/08 (https://dejure.org/2013,62944)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des BSG für die Frage der Einstufung als Selbständiger oder Beschäftigter zunächst auf das Vertragsverhältnis der Beteiligten abzustellen, wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer erlebten Beziehung erschließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 16).

    Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehört also unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 16).

    Er hatte weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, wie ein beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter ihm nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 25).

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung einiger Senate des BSG - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts -, wonach auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet wurde, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 31 m.w.N.).

    Eine solche "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - Az.: B 12 KR 25/10 R, nach juris Rn. 32).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - Az.: B 12 R 17/09 R, nach juris).
  • BSG, 15.11.2010 - B 8 SO 71/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - kein Verfahrensmangel - Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Durch die E-Mail vom 15. Dezember 2008 an das Sozialgericht Altenburg wurde die Berufung allerdings nicht formwirksam eingelegt, weil die einfache E-Mail nicht die in § 65a SGG genannten Anforderungen erfüllt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 15. November 2010 - Az.: B 8 SO 71/10 B, nach juris).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - Az.: B 12 KR 10/09 R, nach juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Zwar geben beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - Az.: B 12 KR 28/03 R, nach juris Rn. 27), maßgeblich ist jedoch die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - Az.: B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 17).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Das er die Geschäfte gerade nicht "nach eigenem Gutdünken führen konnte" (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1990 - Az.: B 11 RAr 47/88, nach juris Rn. 21), zeigt der Vortrag des Rechtsanwalts St., dass die tragenden Unternehmensentscheidungen gemeinsam und im Einvernehmen getroffen wurden.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Zwar geben beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - Az.: B 12 KR 28/03 R, nach juris Rn. 27), maßgeblich ist jedoch die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - Az.: B 12 KR 31/06 R, nach juris Rn. 17).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 KR 1266/08
    Das Schriftformerfordernis ist auch bei fehlender Unterschrift erfüllt, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 2000 - Az.: B 13 RJ 3/99 R, nach juris).
  • SG Hannover, 06.07.2018 - S 44 BA 26/18
    Das Bestehen eines (nach § 158 Abs. 1 BGB durch die Kündigung aufschiebend bedingten) schuldrechtlichen Rückübertragungsanspruchs ändert jedoch nichts an der gesellschaftsrechtlichen Situation und damit an der fehlenden Rechtsmacht (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01. Oktober 2013, L 6 KR 1266/08).
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