Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38798
LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B (https://dejure.org/2018,38798)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B (https://dejure.org/2018,38798)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 01. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B (https://dejure.org/2018,38798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 4 S 3 RVG-VV, § 15a Abs 1 RVG, § 15a Abs 2 RVG, § 55 Abs 5 S 2 RVG
    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe - Anrechnung auf Verfahrensgebühr - tatsächlich geleistete Zahlungen auf die Geschäftsgebühr Nr 2302 VV-RVG - PKH-Verfahren - beigeordneter Rechtsanwalt - erstattungspflichtiger Dritter)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung nur der vom erstattungspflichtigen Dritten tatsächlich geleisteten Zahlung auf die Geschäftsgebühr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Die Gegenauffassung, wonach auf die entstandene Geschäftsgebühr abzustellen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), überzeugt hingegen nicht.

    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15 a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15, zitiert nach Juris unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/12717, S. 58; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO, Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2016 - L 10 SB 57/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Klage auf Feststellung eines GdB von

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Diese Vorgaben machen deutlich, dass bei der Kostenfestsetzung nur geleistete Zahlungen zu berücksichtigen sind, denn anderenfalls wären Angaben über die erhaltenen Zahlungen nicht erforderlich (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016 - L 10 SB 57/15 B, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 26.07.2017 - L 8 AS 640/15

    PKH-Verfahren; Verfahrensgebühr; Abweichen von der Mittelgebühr nach unten;

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15 a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15, zitiert nach Juris unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/12717, S. 58; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO, Juris).
  • SG Berlin, 30.03.2017 - S 164 SF 796/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Anzurechnen sind lediglich die vom erstattungspflichtigen Dritten gezahlten Vorverfahrenskosten (vgl. SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2017 - S 164 SF 796/16 E, zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Vorab weist der Senat darauf hin, dass Gegenstand der Überprüfung die gesamte Kostenfestsetzung ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B und vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B m.w.N., nach Juris).
  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15 a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15, zitiert nach Juris unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/12717, S. 58; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO, Juris).
  • LSG Thüringen, 15.04.2015 - L 6 SF 331/15

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Vorab weist der Senat darauf hin, dass Gegenstand der Überprüfung die gesamte Kostenfestsetzung ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B und vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B m.w.N., nach Juris).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 17/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus LSG Thüringen, 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17
    Die Anrechnung hat ihren Grund darin, dass dem schon vorprozessual mit der Sache befassten und hierfür vergüteten Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf den erfahrungsgemäß geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwand nur eine gekürzte Vergütung zugebilligt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - XI ZB 17/11, zitiert nach Juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 23. Auflage 2017, Vorbemerkung 3 VV, Rn. 245).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).
  • LSG Bayern, 22.05.2019 - L 12 SF 282/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Soweit beanstandet wird, dass bei einer Anrechnung nur der Hälfte der gezahlten Geschäftsgebühr aufgrund des Wahlrechts des Rechtsanwalts, ob er wegen seiner Vergütung zuerst die erstattungspflichtige Gegenpartei oder die Staatskasse in Anspruch nehmen will, es zu voneinander abweichenden Ergebnissen kommen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2017 - L 19 AS 1408/16 B, zitiert nach Juris), vermag dies nichts daran zu ändern, dass aufgrund der Vorschrift des § 15a Abs. 1 RVG jedenfalls im Innenverhältnis (Auftraggeber und Rechtsanwalt) dem letzteren die volle Wahlfreiheit gelassen wird, welche Gebühr er in voller Höhe fordern will und welche er dann infolge der Deckelung durch die Höchstsumme infolge der Anrechnung nur beschränkt verlangt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 01.11.2018, L 1 SF 1358/17 B, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, juris; BayLSG, Beschluss vom 02.12.2015, L 15 SF 133/15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - L 5 SF 1/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Soweit bisher eine Anzahl von Obergerichten eine hälftige Anrechnung der auf die Geschäftsgebühr geleisteten Zahlungen generell, also auch bei Unterschreitung des Höchstbetrags nach § 15a Abs. 1 RVG befürwortet hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 7 AS 4/17 B - juris Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - L 39 SF 41/18 B E - Rn. 32 ff.; LSG Thüringen, Beschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B - juris Rn. 16; wohl auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - L 8 AS 640/15 B KO - juris Rn. 22; a.A. aber Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - L 15 SF 133/15 - juris Rn. 49; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 3. Februar 2015 - L 2 AS 605/14 B - juris Rn. 21), vermag sich der Senat dem schon unter bloßer Beachtung der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Rechtslage nicht anzuschließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung, wonach im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG bei der Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nur der vom Beklagten gezahlten Betrag zugrunde zu legen ist (LSG Bayern, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B; LSG Thüringen, Beschluss vom 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B; LSG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - L 8 AS 640/15 B KO).
  • LSG Thüringen, 14.03.2019 - L 1 SF 1538/17

    Bemessung der im sozialgerichtlichen Verfahren angefallenen Verfahrensgebühr -

    Vorab weist der Senat darauf hin, dass Gegenstand der Überprüfung die gesamte Kostenfestsetzung ist (Senatsbeschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Auf die Verfahrensgebühr sind tatsächlich geleisteten Zahlungen zur Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG anzurechnen (Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B, juris).

  • LSG Thüringen, 22.01.2019 - L 1 SF 1300/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Gegenstand der Überprüfung ist die gesamte Kostenfestsetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 01. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B und vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 20.12.2021 - L 1 SF 1371/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte (hier: 150, 00 EUR) der tatsächlich gezahlten Gebühr anzurechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 22.01.2019 - L 1 SF 1301/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Gegenstand der Überprüfung ist die gesamte Kostenfestsetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 01. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B und vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20
    (2) Auf die umstrittene Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 55, 56 RVG für die Berechnung der Höhe des Anrechnungsbetrages nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die entstandene Gebühr (so LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B, juris Rn. 38, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 37 m.w.N., und Beschluss vom 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 B, juris Rn. 24 ff.) oder die tatsächlich gezahlte Gebühr (so LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2020 - L 21 AS 145/19 B, juris Rn. 17, und Beschluss vom 26.03.2020, L 6 AS 789/19 B (nicht veröffentlicht); LSG Bayern, Beschluss vom 22.05.2019 - L 12 SF 282/14 E, juris Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 24; LSG Thüringen, Beschluss vom 01.11.2018 - L 1 SF 1358/17 B, juris Rn. 15; LSG Sachsen, Beschluss vom 26.07.2017 - L 8 AS 640/15 B KO, juris Rn. 22) abzustellen ist, kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • LSG Thüringen, 05.03.2019 - L 1 SF 1111/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

    Zwar ist Gegenstand der Überprüfung die gesamte Kostenfestsetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 01. November 2018 - L 1 SF 1358/17 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B und vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 1 SF 389/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung der

  • LSG Thüringen, 24.02.2021 - L 1 SF 664/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - Anschlussbeschwerde

  • SG Altenburg, 18.11.2019 - S 49 SF 219/19
  • SG Marburg, 15.03.2019 - S 10 SF 54/17

    Kostenrecht, Vergütungsfestsetzung Prozesskostenhilfe

  • LSG Thüringen, 14.03.2019 - L 1 SF 1465/17

    Anrechnung auf die Geschäftsgebühr geleisteter Zahlungen auf die entstandene

  • LSG Thüringen, 21.12.2018 - L 1 SF 644/18

    Voraussetzungen der Anrechnung einer im Vorverfahren entstandenen Geschäftsgebühr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht