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   LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18   

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https://dejure.org/2019,20704
LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18 (https://dejure.org/2019,20704)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04.07.2019 - L 1 U 891/18 (https://dejure.org/2019,20704)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - L 1 U 891/18 (https://dejure.org/2019,20704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen einwirkendes Ereignis - Nachweis - Vollbeweis - Anscheinsbeweis - Auffinden des gestürzten und leblosen Versicherten auf der Toilette im Büroteil des Wohnhauses - freiwillig versicherter ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - Rn. 17 - zitiert nach Juris).

    Danach erlauben typische Geschehensabläufe den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens aufgrund von Erfahrungssätzen, auch wenn im Einzelfall entsprechende Tatsachen nicht festgestellt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R Rn. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2018 - L 17 U 317/17, jeweils zitiert nach Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - L 17 U 317/17

    Anspruch auf Anerkennung eines Dienstunfalls u. einer damit verbundenen Gewährung

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18
    Danach erlauben typische Geschehensabläufe den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens aufgrund von Erfahrungssätzen, auch wenn im Einzelfall entsprechende Tatsachen nicht festgestellt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R Rn. 30; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2018 - L 17 U 317/17, jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18
    Ein Arbeitsunfall setzt mithin voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr; vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 Rn. 12, vom 15. November 2016 - B 2 U 12/15 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 37 Rn. 14 und vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18
    Ein Arbeitsunfall setzt mithin voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr; vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 Rn. 12, vom 15. November 2016 - B 2 U 12/15 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 37 Rn. 14 und vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.07.2019 - L 1 U 891/18
    Ein Arbeitsunfall setzt mithin voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr; vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 Rn. 12, vom 15. November 2016 - B 2 U 12/15 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 37 Rn. 14 und vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
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