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   LSG Thüringen, 05.08.2013 - L 6 SF 904/13 B   

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https://dejure.org/2013,25335
LSG Thüringen, 05.08.2013 - L 6 SF 904/13 B (https://dejure.org/2013,25335)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05.08.2013 - L 6 SF 904/13 B (https://dejure.org/2013,25335)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05. August 2013 - L 6 SF 904/13 B (https://dejure.org/2013,25335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 45 Abs 1 RVG, § 47 Abs 1 S 1 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gebührenvorschuss gem § 47 Abs 1 S 1 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 45 Abs. 1; RVG § 47 Abs. 1 S. 1
    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für einen Gebührenvorschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.08.2013 - L 6 SF 904/13
    Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 6 SF 1376/10 B m.w.N.) und zulässig.
  • LSG Thüringen, 30.05.2013 - L 6 SF 293/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beschwerdeverfahren im

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.08.2013 - L 6 SF 904/13
    Dies widersprich dem eindeutigen Wortlaut der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 7 S. 3 RVG, wonach sie bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2013 - L 6 SF 293/13 B).
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