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   LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14 B   

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https://dejure.org/2015,642
LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14 B (https://dejure.org/2015,642)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14 B (https://dejure.org/2015,642)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - L 6 SF 1221/14 B (https://dejure.org/2015,642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 S 1 RVG, § 7 Abs 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, § 15 Abs 2 S 1 RVG vom 19.10.2012, Nr 1005 RVG-VV
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - anwaltliche Tätigkeit: Voraussetzungen für das Vorliegen "derselben Angelegenheit" gem § 7 Abs 1 RVG - getrennter Aufhebung und Erstattungsbescheid - selbstständiges Widerspruchsverfahren - Erledigungsgebühr gem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber; Entstehen der Erledigungsgebühr bei Annahme eines Teilanerkenntnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Bei den Verfahren S 6 AS 7087/09 und S 6 AS 7091/09 habe es sich um dieselbe Angelegenheit in gebührenrechtlichem Sinne entsprechend dem Urteil des BSG vom 9. April 2014 - B 4 AS 27/13 R gehandelt.

    Der Beschwerdegegner hat beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und sich zur Begründung auf das Urteil des BSG vom 2. April 2014 - B 4 AS 27/13 R und den Senatsbeschluss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B verwiesen.

    Von derselben Angelegenheit geht das BSG in der Regel dann aus, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 27/13 R m.w.N., nach juris).

    Dies gilt auch für Individualansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 27/13 R m.w.N., nach juris) und zwar auch dann, wenn die Angelegenheit verschiedene Gegenstände und teilweise getrennte Prüfaufgaben betrifft.

  • LSG Thüringen, 06.11.2014 - L 6 SF 1022/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "dieselbe Angelegenheit"

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Der Beschwerdegegner hat beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen und sich zur Begründung auf das Urteil des BSG vom 2. April 2014 - B 4 AS 27/13 R und den Senatsbeschluss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B verwiesen.

    Insofern ist es unerheblich, wenn Aufhebung und Erstattung in getrennten Bescheiden und/oder in selbständigen Widerspruchsverfahren entschieden werden und es sich prinzipiell um Individualansprüche der Kläger handelt; ausreichend ist allein der einheitliche Lebenssachverhalt (so auch Senatsbeschluss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B).

    Bei konkreter Betrachtung lag der tatsächlich betriebene und erforderliche (vgl. Senatsbeschuss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B m.w.N.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit - auch vor der Beiordnung (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2013 - L 6 SF 1883/12 B m.w.N.) - im Vergleich mit den übrigen bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren und nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II unter dem Durchschnitt.

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Im Kostenrecht gilt der Grundsatz, dass jeder Verfahrensbeteiligte verpflichtet ist, die Kosten der Prozessführung, die er im Falle des Obsiegens vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung der berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12, nach juris).

    Dies kommt nach der Rechtsprechung des BGH u.a. bei einer Festsetzung von Mehrkosten für eine willkürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts in mehrere Prozessmandate in Betracht, wenn mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Klagebegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Beklagten vorgegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 m.w.N., nach juris).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr. 12).

    Die angesichts der Höhe der Erstattungsforderungen für die Kläger als Bezieher von Leistungen nach dem SGB überdurchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit wird durch deren unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kompensiert (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris).

  • LSG Thüringen, 17.12.2010 - L 6 SF 808/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr. 12).

    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B); dann erfolgt eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.

  • LSG Thüringen, 24.11.2014 - L 6 SF 1078/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestimmung der Vergütung im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2014 - L 6 SF 1078/14 B m.w.N.) und wird auch von der Vorinstanz akzeptiert.
  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 6 SF 1983/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr. 12).
  • LSG Thüringen, 07.02.2013 - L 6 SF 1883/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Bei konkreter Betrachtung lag der tatsächlich betriebene und erforderliche (vgl. Senatsbeschuss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B m.w.N.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit - auch vor der Beiordnung (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2013 - L 6 SF 1883/12 B m.w.N.) - im Vergleich mit den übrigen bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren und nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II unter dem Durchschnitt.
  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 SF 975/10
    Auszug aus LSG Thüringen, 06.01.2015 - L 6 SF 1221/14
    Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 SF 975/10 B) und zulässig.
  • LSG Hessen, 04.01.2021 - L 2 AS 507/20

    Kosten

    Auch bei getrennten Klageverfahren kann "dieselbe Angelegenheit" vorliegen, § 15 Abs. 2 RVG ist nicht auf Verwaltungsverfahren beschränkt (vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 15. April 2015, L 6 SF 331/15 B; 6. Januar 2015, L 6 SF 1221/14 B; 6. November 2014, L 6 SF 1022/14 B; siehe auch FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Juni 2014, 8 KO 1022/12, juris).
  • LSG Thüringen, 20.07.2018 - L 1 SF 1374/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Der Rechtsprechung des BSG ist der 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts gefolgt und hat sie dergestalt weiterentwickelt, dass auch bei getrennten Klageverfahren "dieselbe Angelegenheit" vorliegen kann (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B, 6. Januar 2015 - L 6 SF 1221/14 B, 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B).

    Zwar ist im Kostenrecht jeder Verfahrensbeteiligte verpflichtet, die Kosten der Prozessführung, die er im Falle des Obsiegens vom Gegner bzw. hier im PKH-Verfahren von der Staatskasse erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies unter Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. hierzu Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Januar 2015 - L 6 SF 1221/14 B).

  • LSG Thüringen, 20.07.2018 - L 1 SF 1536/17

    Höhe einer aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung

    Der Rechtsprechung des BSG ist der 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts gefolgt und hat sie dergestalt weiterentwickelt, dass auch bei getrennten Klageverfahren "dieselbe Angelegenheit" vorliegen kann (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B, 6. Januar 2015 - L 6 SF 1221/14 B, 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B).

    Zwar ist im Kostenrecht jeder Verfahrensbeteiligte verpflichtet, die Kosten der Prozessführung, die er im Falle des Obsiegens vom Gegner bzw. hier im PKH-Verfahren von der Staatskasse erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies unter Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. hierzu Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 6. Januar 2015 - L 6 SF 1221/14 B).

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