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   LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 P 617/01   

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https://dejure.org/2004,22345
LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 P 617/01 (https://dejure.org/2004,22345)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08.11.2004 - L 6 P 617/01 (https://dejure.org/2004,22345)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08. November 2004 - L 6 P 617/01 (https://dejure.org/2004,22345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages; Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrages; Ablehnung der Feststellung des Bestehens eines Bestandsschutzes für ein Psychiatrisches Pflegeheim und Seniorenheim; Voraussetzungen für die Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R

    Pflegeversicherung - Streitigkeit - Zuständigkeit - Landesverbände der

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 P 617/01
    Zwar fehlt es an einer örtlichen Stelle, die als Behörde im organisatorischen oder bürokratischen Sinne angesehen werden könnte, doch ist der Gesetzgeber offensichtlich davon ausgegangen, dass die Landesverbände bei der Erfüllung der ihnen gemeinsam übertragenen Aufgaben insgesamt als Entscheidungsträger ohne gemeinsame örtliche Verwaltungsstelle handeln (Bundessozialgericht ( BSG ) vom 6. August 1998 - B 3 P 8/97 R, nach juris).
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 P 617/01
    Von daher ist eine rückwirkende Statusverleihung, wie auch bei der Zulassung eines (Zahn-) Arztes zur Kassenversorgung oder wie etwa im Berufs-, Namensänderungs- oder Einbürgerungsrecht, rechtlich nicht möglich (BSG vom 29. Mai 1996-Az.: 3 RK 26/95, nach juris).
  • LSG Thüringen, 29.11.2004 - L 6 P 769/01

    Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages; Rechtsschutz gegen die

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Bereich des Krankenhausrechts, die hier entsprechend anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2004 - Az.: L 6 P 617/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2016 - L 15 P 27/16
    Von daher ist eine rückwirkende Statusverleihung, wie auch bei der Zulassung eines Arztes zur Kassenversorgung oder wie etwa in Berufs-, Namensänderungs- oder Einbürgerungsrechten nach Auffassung des Senats rechtlich nicht möglich (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 8. November 2004 - L 6 P 617/01; Wahl in: juris-PK SGB XI, 1. Aufl. 2014, § 72 Rn. 37; vgl. auch die Rechtsprechung des BSG im Bereich des Krankenhausrechtes, Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95).
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