Rechtsprechung
LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankengeld; Verspätetete Feststellung der AU; Anspruchsausschluss und Ausnahmenregelung; Prüfungsanforderungen an das Gericht bei gleichzeitigem Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und eines Klageschriftentwurfs im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
- Justiz Thüringen
§ 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 ZPO, § 67 SGG, § 19 Abs 2 SGB 5, § 44 Abs 1 SGB 5 vom 17.07.2009
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung eines Klageschriftentwurfs - objektiver Empfängerhorizont - Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankenversicherung - Krankengeld - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Prüfungsanforderungen an das Gericht bei gleichzeitigem Eingang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und eines Klageschriftentwurfs im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 18.01.2016 - S 38 KR 4382/15
- LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R
Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16
Ob und in welchem Umfang sie Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für Krankengeld vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - Az.: B 1 KR 25/14 R m.w.N., nach ju-ris).Das Gesetz bietet weder einen Anhalt für ein Verständnis des § 46 S 1 Nr. 2 SGB V als bloße Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeldanspruch nach § 44 SGB V schon bei Eintritt der AU entsteht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - Az.: B 1 KR 25/14 R, nach juris).
Es reicht allerdings aus, dass Versicherte am letzten Tag des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld - hier des Versicherungsverhältnisses aufgrund der aufrecht erhaltenen Mitgliedschaft - alle Voraussetzungen erfüllen, um spätestens mit Beendigung des Ablaufs dieses Tages und damit zugleich mit Beginn des nächsten Tages einen Krankengeldanspruch entstehen zu lassen (vgl. BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - Az.: B 1 KR 25/14 R und 10. Mai 2012 - Az.: B 1 KR 19/11 R, m.w.N., beide nach juris).
Für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs aus der Beschäftigtenversicherung ist es deshalb erforderlich, aber auch ausreichend, dass die AU vor Ablauf des Krankengeldbewilligungsabschnitts erneut ärztlich festgestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - Az.: B 1 KR 25/14 R, nach juris).
Dieser neue Status ist gegenüber der Auffangregelung des § 19 Abs. 2 SGB V vorrangig und schließt in Bezug auf das Krankengeld weitere Ansprüche aus (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, a.a.O.).
- BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92
Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16
In seinem Urteil vom 13. Oktober 1992 (Az.: 4 RA 36/92, nach juris) führt das BSG aus: "Wird bei einem Gericht gleichzeitig mit einem Prozeßkostenhilfeantrag ein Schriftsatz eingereicht, der den an eine Berufungsschrift zu stellenden Anforderungen entspricht, sind für dessen Auslegung drei Möglichkeiten in Betracht zu ziehen: Es kann sich um ein unabhängig von der Prozeßkostenhilfebewilligung eingelegtes oder um ein unter der Bedingung der Pro-zeßkostenhilfegewährung erhobenes und damit unzulässiges Rechtsmittel oder schließlich um einen Schriftsatz handeln, der lediglich einen der Begründung des Prozeßkostenhilfeantrages dienenden Entwurf eines erst zukünftig einzulegenden Rechtsmittels enthält.Dies entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. die umfangreichen Nachweise bei BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - Az.: 4 RA 36/92, nach juris).
Die Rechtsansicht der Vorinstanz würde die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe aushöhlen, weil die Beschwerdeführerin gezwungen wäre, sich bereits vor einer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Mittel für die Beauftragung eines Rechtsanwalt zu besorgen, was mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der möglichst weitgehenden Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Verfahrensbeteiligten unvereinbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - Az.: 4 RA 36/92, nach juris).
- BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V - wenn keine stationäre Behandlung bzw. Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen -, nur aufgrund ärztlicher Feststellung (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2005 - Az.: B 1 KR 30/04 R, nach juris).Die Ausschlussregelung des § 46 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist strikt zu handhaben; Ausnahmen werden nur in engen Grenzen anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2005 - Az.: B 1 KR 30/04 R, nach juris).
- BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft …
Auszug aus LSG Thüringen, 09.08.2016 - L 6 KR 137/16
Es reicht allerdings aus, dass Versicherte am letzten Tag des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld - hier des Versicherungsverhältnisses aufgrund der aufrecht erhaltenen Mitgliedschaft - alle Voraussetzungen erfüllen, um spätestens mit Beendigung des Ablaufs dieses Tages und damit zugleich mit Beginn des nächsten Tages einen Krankengeldanspruch entstehen zu lassen (vgl. BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - Az.: B 1 KR 25/14 R und 10. Mai 2012 - Az.: B 1 KR 19/11 R, m.w.N., beide nach juris).
- LSG Bayern, 03.04.2017 - L 11 AS 175/17
Zulassung der Berufung wegen Verfahrensmangels
Das SG ist ohne Prüfung der Rechtslage von einer Zulässigkeit der seiner Meinung nach am 15.10.2015 erhobenen Klage ausgegangen, obwohl diese nur bedingt erhoben worden war bzw. obwohl hier nach der Bewilligung gegebenenfalls über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag des Klägers - auch dieser fehlt - hätte entschieden werden müssen (vgl. hierzu Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 09.08.2016 - L 6 KR 137/16 B -, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, vom 26.01.2010 - L 5 AS 1949/09 B -, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2009 - L 19 B 217/08 AS - und BSG, Beschluss vom 13.04.1981 - 11 BA 46/81 - alle veröffentlicht in juris).