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   LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8750
LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19 (https://dejure.org/2023,8750)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 11.04.2023 - L 1 U 1380/19 (https://dejure.org/2023,8750)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 11. April 2023 - L 1 U 1380/19 (https://dejure.org/2023,8750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • IWW

    § 118 Abs. 1 S. 1 SGG; § 406 Abs. 1 S. 1; § 42 Abs. 1 u. 2 ZPO
    Sozialgerichtsprozess

  • Justiz Thüringen

    § 406 Abs 1 S 1 ZPO, § 406 Abs 2 ZPO, § 411 Abs 4 ZPO, § 42 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit - Mängeln im Gutachten - Zeitpunkt der Ablehnungsfrist: gerichtlich gesetzte Frist zur Stellungnahme zum schriftlichen Gutachten - Einwendungen hinsichtlich der inhaltlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit; Frist zur Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit aufgrund des Inhalts des schriftlichen Gutachtens; Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Einwendungen zur inhaltlichen Qualität des Sachverständigengutachtens; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhaftes Gutachten ist kein Befangenheitsgrund!

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04

    Verspätet geltend gemachte Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19
    In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ), d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 6 RJ 132/04 -, Juris).
  • KG, 16.06.2021 - 16 WF 82/21

    Ablehnung eines Sachverständigen in einer Sorgerechtssache

    Auszug aus LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hält einen Befangenheitsantrag zumindest dann nicht für verspätet, wenn er innerhalb der zur Stellungnahme zum Gutachten gesetzten Frist eingereicht wird und sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt (vgl. Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, S. 1869, 1870; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 16 WF 82/21 -, Juris). .
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hält einen Befangenheitsantrag zumindest dann nicht für verspätet, wenn er innerhalb der zur Stellungnahme zum Gutachten gesetzten Frist eingereicht wird und sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt (vgl. Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, S. 1869, 1870; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 16 WF 82/21 -, Juris). .
  • OLG Hamm, 08.10.2021 - 29 W 48/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Ablehnung

    Auszug aus LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19
    Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2021 - I-29 W 48/21 -, Juris).  Die Klägerin rügt, der Sachverständige habe in seinem Gutachten die rechtlichen Anforderungen an psychiatrische Gutachten verkannt und insbesondere die aktuellen Diagnosesysteme des ICD-10 und DSM 5 und die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nicht zugrunde gelegt.
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