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LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF |
Zitiervorschläge
LSG Thüringen, Entscheidung vom 11. September 2007 - L 1 B 110/07 SF (https://dejure.org/2007,30586)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Kostenentscheidung bei Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Klagerücknahme oder Rechtsmittelrücknahme; Berücksichtung der in den §§ 91 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen allgemeinen Kostengrundsätze bei Ermessensentscheidungen im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Meiningen, 19.02.2007 - S 7 R 1446/06
- LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung
Auszug aus LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07
Denn die besondere, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahrens angepasste Kostenregelung des SGG schließt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften nach § 202 SGG aus (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2).
- SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15
Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als …
Eine starre Quotenquote für den Fall eines Teilunterliegens ist im SGG nicht vorgesehen; zur Orientierung kann auf die Kostenregelungen der §§ 91 ff. Zivilprozessordnung [ZPO] zurückgegriffen werden (vgl. Thüringer LSG, Beschl. v. 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF, juris, Rn. 4;… Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, § 193 SGG, Rn. 2, 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20
Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen …
Auf eine Kostenquotelung hat der Senat verzichtet, weil dem begründeten Kostenerstattungsanspruch im Verhältnis zum unzulässigen Zinsanspruch ein überragendes Gewicht beizumessen ist (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF).