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   LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF   

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https://dejure.org/2007,30586
LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF (https://dejure.org/2007,30586)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF (https://dejure.org/2007,30586)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 11. September 2007 - L 1 B 110/07 SF (https://dejure.org/2007,30586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Kostenentscheidung bei Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Klagerücknahme oder Rechtsmittelrücknahme; Berücksichtung der in den §§ 91 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen allgemeinen Kostengrundsätze bei Ermessensentscheidungen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Thüringen, 11.09.2007 - L 1 B 110/07
    Denn die besondere, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahrens angepasste Kostenregelung des SGG schließt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften nach § 202 SGG aus (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2).
  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Eine starre Quotenquote für den Fall eines Teilunterliegens ist im SGG nicht vorgesehen; zur Orientierung kann auf die Kostenregelungen der §§ 91 ff. Zivilprozessordnung [ZPO] zurückgegriffen werden (vgl. Thüringer LSG, Beschl. v. 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF, juris, Rn. 4; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, § 193 SGG, Rn. 2, 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 9 SO 360/20

    Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen

    Auf eine Kostenquotelung hat der Senat verzichtet, weil dem begründeten Kostenerstattungsanspruch im Verhältnis zum unzulässigen Zinsanspruch ein überragendes Gewicht beizumessen ist (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 11.09.2007 - L 1 B 110/07 SF).
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