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   LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,644
LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14 B ER (https://dejure.org/2015,644)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14 B ER (https://dejure.org/2015,644)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - L 4 AS 1231/14 B ER (https://dejure.org/2015,644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 84 Abs 2 S 1 SGB 10, § 78 SGB 10, § 67 Abs 1 SGB 10, § 67 Abs 6 Nr 1 SGB 10, § 67 Abs 9 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialdatenschutz - Entfernung eines vom Leistungsträger übermittelten psychologischen Gutachtens aus der Gerichtsakte - unzulässiger Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen fehlender Widerspruchseinlegung - Eingliederungsvereinbarung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen auferlegte Obliegenheiten aus einem eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt; Anspruch auf Entfernung von Gutachten aus der Gerichtsakte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Die Entscheidung über das Löschen als Unterfall der Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 67 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 SGB X i. V. m. § 12 SGB I durch den Leistungsträger als verantwortliche Stelle im Hinblick auf die Regelung bezüglich des Auskunftsanspruchs nach § 83 Abs. 4 bis 6 SGB X (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R, Rn. 23, juris).

    Damit sind nicht nur elektronische Speichermedien, sondern auch schriftliche Akten - hier die Gerichtsakte - Datenträger im Sinne der Vorschrift (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R, Rn. 23, juris).

    Zwar bezieht er sich nicht auf einzelne Passagen mit Sozialdaten in dem Gutachten (vgl. zu dieser Frage BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R, Rn. 23, juris).

    Die Löschung nur einzelner unzulässig gespeicherter Sozialdaten im Gutachten (noch offen gelassen in BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R, Rn. 23, juris) kam vorliegend nicht in Betracht.

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Das verbleibende Dokument wäre zudem ohne Bezug zu einer konkreten Person oder einem konkreten Lebenssachverhalt und deshalb unbrauchbar (BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, Rn. 18, juris).

    Eine inhaltlich klare Abgrenzung von Fakten und Werturteil ist danach im konkreten Fall nicht möglich; das verbleibende Dokument wäre zudem ohne Bezug zu einer konkreten Person oder einem konkreten Lebenssachverhalt und deshalb unbrauchbar (BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, Rn. 18, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Letzteres ist möglich, wenn ein Teil des Verwaltungsakts selbständig und unabhängig von dem anderen bestehen bleiben bzw. aufgehoben werden kann, zwischen den Teilen kein unabdingbarer Zusammenhang besteht, ein Teil durch die Aufhebung eines anderen Teils keinen anderen Inhalt erlangt und anzunehmen ist, dass der Verwaltungsakt auch nur mit dem rechtmäßigen Teil erlassen worden wäre (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 131 Rn. 3 b m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER, Rn. 2, juris).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    In der Regel überwiegt das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, da der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat (BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R, Rn. 12, juris).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Dabei braucht von vornherein im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung nicht entschieden zu werden, ob der Leistungsträger einer beidseitigen übereinstimmenden Eingliederungsvereinbarung Vorrang vor einer Festsetzung durch einseitigen Eingliederungs-VA einzuräumen hat, welcher ersatzweise nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II erlassen werden darf (vgl. zum Streitstand: einerseits BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn. 17f.; andererseits als obiter dictum BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R, Rn. 16; beide juris).
  • LSG Hessen, 16.01.2014 - L 9 AS 846/13

    Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt im Grundsicherungsrecht;

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Dahingestellt bleiben kann, ob einzelne dem Antragsteller auferlegte Obliegenheiten wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot rechtswidrig sind (Hessisches LSG, Beschluss vom 16. Januar 2014 - L 9 AS 846/13 B ER, Rn. 18, juris).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14
    Dabei braucht von vornherein im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung nicht entschieden zu werden, ob der Leistungsträger einer beidseitigen übereinstimmenden Eingliederungsvereinbarung Vorrang vor einer Festsetzung durch einseitigen Eingliederungs-VA einzuräumen hat, welcher ersatzweise nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II erlassen werden darf (vgl. zum Streitstand: einerseits BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rn. 17f.; andererseits als obiter dictum BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 13/09 R, Rn. 16; beide juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

    Zwar handelt es sich bei dem in dem Bewertungsgutachten enthaltenen Angaben zur Person der Erblasserin, ihren gesundheitlichen Verhältnissen etc. um dem Sozialgeheimnis (§ 35 Abs. 1 SGB I) unterfallende Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 SGB X), die dem Sozialdatenschutz unterliegen (vgl. hierzu Thüringer Landessozialgericht, Beschl. v. 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14 B, Juris, Rn. 44) und die die Beklagte zu 1. durch die ohne Einwilligung der Erblasserin erfolgte Weitergabe einer unzulässigen, nicht automatisierten, d.h. manuell oder aktenmäßig, erfolgten Verarbeitung bzw. Nutzung im Sinne der §§ 82 Satz 1 SGB X, 7 Satz 1 BDSG zugeführt hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - L 4 AS 242/15

    Ausschluss von einstweiligem Rechtsschutz gegen eine Aufforderung der Behörde zur

    Insoweit bedarf es nach den obigen Ausführungen eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer: SGG, 11. Aufl. 2014, § 55 RN 8c; Thüringer LSG, Beschluss vom 12. Januar 2015, Az.: L 4 AS 1231/14 B ER, juris RN 70), das über die Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinausgeht.
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