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   LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19   

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https://dejure.org/2021,13762
LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19 (https://dejure.org/2021,13762)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19 (https://dejure.org/2021,13762)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. April 2021 - L 1 JVEG 122/19 (https://dejure.org/2021,13762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 191 Halbs 1 SGG, § 4 Abs 1 JVEG, § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 JVEG, § 19 Abs 1 S 1 JVEG, § 20 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Entschädigung eines Verfahrensbeteiligten anlässlich einer medizinischen Begutachtung - Fahrtkostenersatz - Nutzung eines Kraftfahrzeugs - Kostenerstattung für kürzeste Reiseroute - Entschädigung für Zeitversäumnis - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung anlässlich einer Begutachtung; Berechnung von Fahrtkosten

  • rechtsportal.de

    Entschädigung anlässlich einer Begutachtung; Berechnung von Fahrtkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Thüringen, 26.09.2018 - L 1 JVEG 59/18

    Höhe der dem Verfahrensbeteiligten aus Anlass einer gerichtlich angeordneten

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19
    Bei der Festsetzung ist das Gericht weder an die Höhe der Einzelansätze noch an den Stundenansatz oder an die Gesamthöhe der Vergütung in der Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder den Antrag der Beteiligten gebunden; es kann nur nicht mehr festsetzen, als beantragt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2018 - L 1 JVEG 59/18, Rn. 1 m.w.N., zitiert nach Juris).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, werden bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind, grundsätzlich nur die Kosten der kürzesten Reiseroute erstattet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2018, a.a.O.), sofern dies zumutbar ist.

    Die Feststellung der kürzesten Strecke ist mit einem Routenprogramm (hier: GoogleMaps) möglich (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 26. September 2018, a.a.O.), wobei zu berücksichtigen ist, dass dessen Ergebnisse nur als Indiz für die notwendige Strecke dienen kann und es insofern ggf. erforderlich ist, die Wegstrecken am Wohn- und Aufenthaltsort und am Ort der Heranziehung sowie Umleitungen und Staus bei der Entfernungsberechnung zu berücksichtigen.

  • LSG Thüringen, 22.10.2018 - L 1 JVEG 71/17

    Voraussetzungen einer Kostenerstattung für die Begleitperson anlässlich der

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19
    Fehlt es - wie hier - an entsprechenden Angaben, kann bei einem Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nach ständiger Senatsrechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ersichtlich kein Nachteil entstanden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2018 - L 1 JVEG 71/17, Rn. 20 m.w.N., a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16, Rn. 35, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19
    Fehlt es - wie hier - an entsprechenden Angaben, kann bei einem Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nach ständiger Senatsrechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ersichtlich kein Nachteil entstanden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2018 - L 1 JVEG 71/17, Rn. 20 m.w.N., a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16, Rn. 35, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 06.06.2023 - L 1 JVEG 125/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Verdienstausfall -

    Zwar bezog der Erinnerungsführer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), was nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2021 - L 1 JVEG 122/19 -, juris) grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 20 JVEG ausschließt.
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