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   LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13   

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https://dejure.org/2015,48566
LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13 (https://dejure.org/2015,48566)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 6 KR 926/13 (https://dejure.org/2015,48566)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 6 KR 926/13 (https://dejure.org/2015,48566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 237 S 1 Nr 2 SGB 5, § 237 S 2 SGB 5, § 226 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5
    Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherungspflicht von Beziehern einer Altersrente; Beitragspflichtigkeit von Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung; Berücksichtigung von Einmalzahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragsberechnung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    a) Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden (vgl. Urteil vom 30. März 2011- Az.: B 12 KR 16/10 R m.w.N., nach juris).

    Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtige Einnahmen der betrieblichen Altersversorgung ist - wie hier - bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2011, a.a.O.).

    Es entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30. März 2011, a.a.O), dass Renten bzw. an ihre Stelle getretene nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen (seit dem 1. Januar 2004), die aus einer ursprünglich vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung erbracht werden, auch dann zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen, wenn sie ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw. des Versicherten selbst beruhen, solange der Arbeitgeber die Direktversicherung als Versicherungsnehmer fortführt.

  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied -

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Die fehlende Übereinstimmung des Beitragsrechts in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Steuerrecht ist vom Gesetzgeber so gewollt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 21. September 2005 - Az.: B 12 KR 12/04 R, nach juris).
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Sie diente im Hinblick auf den Zeitpunkt der Auszahlung in dem Jahr, in dem die Klägerin bereits das 66. Lebensjahr vollendete, primär ihrer Altersversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 6/06 R; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08, nach juris).
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Die Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen ab 1. Januar 2004 verstößt nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz, da sie ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis erst mit Wirkung für die Zukunft gestaltet und die Betroffenen nicht in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, uneingeschränkt vertrauen durften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2008 - Az.: 1 BvR 1924/07, nach juris).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Sie diente im Hinblick auf den Zeitpunkt der Auszahlung in dem Jahr, in dem die Klägerin bereits das 66. Lebensjahr vollendete, primär ihrer Altersversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 6/06 R; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08, nach juris).
  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 62/11

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Auszahlung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteile 27. Mai 2014 - Az.: L 6 KR 862/13 und 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    c) Bei Leistungen, die von einer Pensionskasse gewährt werden, handelt es sich seit deren Legaldefinition in § 118a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG - eingefügt mit Wirkung vom 2. September 2005 durch Art. 1 Nr. 24 des Siebten Gesetzes zur Änderung des VAG (7. VAGÄndG) vom 29. August 2005, BGBl I Seite 2546, in der Fassung des 8.VAGÄndG vom 28. Mai 2007, BGBl I Seite 923) im Sinne des Beitragsrechts ebenfalls stets um Renten der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - Az.: B 12 KR 28/12 R, m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 KR 862/13

    Berücksichtigung der Kapitalauszahlungsbeträge aus einer sog. Direktversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.12.2015 - L 6 KR 926/13
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteile 27. Mai 2014 - Az.: L 6 KR 862/13 und 30. April 2013 - Az.: L 6 KR 62/11).
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