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   LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19   

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https://dejure.org/2021,46024
LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19 (https://dejure.org/2021,46024)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16.09.2021 - L 1 U 342/19 (https://dejure.org/2021,46024)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 16. September 2021 - L 1 U 342/19 (https://dejure.org/2021,46024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 129 Abs 1 Nr 3 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigter - fremdnützige Tätigkeit - Sonderbeziehung: familienhafte Bindung - Bruder des Bauherrn - Sturz vom Gerüst bei Sanierung des Hauses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sturz beim Abbau eines Gerüsts bei Hilfe im Eigenbau - Kläger half seinem zum Verfahren beigeladenen Bruder - Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII abgelehnt - maßgebliches Gepräge rührt von der Sonderbeziehung des Klägers zum Bauherrn her - Maß einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2 Abs 2 S 1 SGB VII ; § 129 Abs 1 Nr 3 SGB VII
    Ein Bruder des Bauherrn steht während der Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht gem. § 2 Abs. 2 S 1 SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die verrichtete Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn ...

  • rechtsportal.de

    § 2 Abs 2 S 1 SGB VII ; § 129 Abs 1 Nr 3 SGB VII
    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Hilfsdienst zwischen Verwandten; Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Hilfe zum Gerüstabbau auf einer ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dem Bruder auf der Baustelle geholfen - Unfallversicherung: Sturz vom Gerüst bei einer familiären Hilfeleistung ist kein Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Ein fremdes Unternehmen erfordert daher nicht zwingend einen selbständigen Gewerbebetrieb, es genügt auch, dass in fremdem Interesse Tätigkeiten für einen fremden Haushalt erbracht werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

    Unabhängig davon, dass der Kläger insoweit nicht an Weisungen gebunden war, als er nur dann mithalf, wenn er Zeit hatte, war er dennoch nicht unternehmer- sondern beschäftigtenähnlich tätig (vgl. BSG, Urt. vom 19.Juni 2018, B 2 U 32/17 R., juris).

    Eine solche Sonderbeziehung, die eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VII ausschließt, liegt bei Erfüllung gesellschaftlicher, insbesondere familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher, mitgliedschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher oder körperschaftlicher Art vor (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R m.w.N., nach juris).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Er übte im Zeitpunkt der Verrichtung jedoch keine versicherte Tätigkeit im Sinne des § 2 SGB VII aus (hierzu näher BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 15, nach juris).

    Eine versicherte Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII setzt deshalb voraus, dass hinsichtlich der Handlung die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung anstatt der Merkmale einer unternehmerischen, selbstständigen Tätigkeit überwiegen und keine Sonderbeziehung besteht, die der wesentliche Grund für die Handlung war (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 17 m.w.N., juris).

    Hierbei sind der zeitliche Umfang der Verrichtung, der Grad der Gefährlichkeit oder eine besondere Fachkompetenz des Handelnden zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16. März 2021 - B 2 U 3/19 R, Rn. 22 m.w.N., nach juris).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Das Gesamtbild der Tätigkeit muss nur in einem größeren zeitlichen Zusammenhang eine beschäftigungsähnliche Tätigkeit ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R, nach juris), was im vorliegenden Fall anzunehmen ist.

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 SGB VII verneint, wenn die konkrete Tätigkeit ihr Gepräge durch eine Sonderbeziehung des Handelnden zu dem Unternehmer geprägt war (vgl. hierzu auch BSG vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R m.w.N., nach juris).

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verstoß gegen § 200 Abs 2 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung des Überprüfungsbescheides (Bescheid vom 5. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2017), die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids vom 5. März 2009, mit dem die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R mit Verweis auf BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R, 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R und 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, jeweils nach juris), und die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung des Ereignisses vom 28. Oktober 2008 als Arbeitsunfall.
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung des Überprüfungsbescheides (Bescheid vom 5. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2017), die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids vom 5. März 2009, mit dem die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R mit Verweis auf BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R, 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R und 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, jeweils nach juris), und die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung des Ereignisses vom 28. Oktober 2008 als Arbeitsunfall.
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung des Überprüfungsbescheides (Bescheid vom 5. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2017), die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids vom 5. März 2009, mit dem die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R mit Verweis auf BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R, 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R und 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, jeweils nach juris), und die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung des Ereignisses vom 28. Oktober 2008 als Arbeitsunfall.
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VII setzt dabei nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91, nach juris).
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung des Überprüfungsbescheides (Bescheid vom 5. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2017), die Verpflichtungsklage auf die Aufhebung des bestandskräftigen Bescheids vom 5. März 2009, mit dem die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 26. April 2016 - B 2 U 14/14 R mit Verweis auf BSG, Urteile vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 22/13 R, 19. Dezember 2013 - B 2 U 17/12 R und 11. April 2013 - B 2 U 34/11 R, jeweils nach juris), und die Verurteilung der Beklagten zur Feststellung des Ereignisses vom 28. Oktober 2008 als Arbeitsunfall.
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft

    Auszug aus LSG Thüringen, 16.09.2021 - L 1 U 342/19
    Die von dem Bauherren selbst geleistete Arbeitszeit bleibt außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 4/05 R -, SozR 4-2700 § 129 Nr. 1).
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