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   LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17   

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https://dejure.org/2018,39328
LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17 (https://dejure.org/2018,39328)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 17.09.2018 - L 1 U 470/17 (https://dejure.org/2018,39328)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 17. September 2018 - L 1 U 470/17 (https://dejure.org/2018,39328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht nach Berufungsrücknahme; Kostenprivilegierung als Sonderrechtsnachfolger; Vorbereitung möglicher Ansprüche durch mögliche Sonderrechtsnachfolger; Fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht nach Berufungsrücknahme; Kostenprivilegierung als Sonderrechtsnachfolger; Vorbereitung möglicher Ansprüche durch mögliche Sonderrechtsnachfolger; Fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen

  • Justiz Thüringen

    § 183 SGG, § 56 SGB 1
    Kostenentscheidung bei Führung des Rechtstreits durch den Rechtsnachfolger des Versicherten bzw. Leistungsempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kostentragungspflicht nach Berufungsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.10.2016 - B 2 U 45/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17
    Die Sonderrechtsnachfolge beschränkt sich auf die Rechtsnachfolge in spezielle Einzelansprüche (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - B 2 U 45/16 B -, SozR 4-1500 § 183 Nr. 13).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17
    Denn wenn das Rechtsmittelgericht eine erstinstanzliche Festsetzung abändern kann, muss es auch befugt sein, eine solche Festsetzung zu ersetzen; hierfür sprechen auch prozessökonomische Gründe, denn das Erstgericht muss sich nicht erneut mit einem bereits abgeschlossenen Verfahren befassen (BSG, Urteil vom 5.10.2006 - B 10 LW 5/05 R - Juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Oktober 2017 - 10 CE 17.1491 -, Juris).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17
    Über die Kosten ist von Amts wegen zu entscheiden und zwar unabhängig von entsprechenden Antragstellungen der Beteiligten (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juli 2016 - L 7 AS 2261/14-; BSG, Urteil vom 10. September 1987 - 10 RAr 10/86- BSGE 62, 131 - 136).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 AS 2261/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - aktive

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17
    Über die Kosten ist von Amts wegen zu entscheiden und zwar unabhängig von entsprechenden Antragstellungen der Beteiligten (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juli 2016 - L 7 AS 2261/14-; BSG, Urteil vom 10. September 1987 - 10 RAr 10/86- BSGE 62, 131 - 136).
  • VGH Bayern, 02.10.2017 - 10 CE 17.1491

    Erledigungserklärung in Asylsachen

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.09.2018 - L 1 U 470/17
    Denn wenn das Rechtsmittelgericht eine erstinstanzliche Festsetzung abändern kann, muss es auch befugt sein, eine solche Festsetzung zu ersetzen; hierfür sprechen auch prozessökonomische Gründe, denn das Erstgericht muss sich nicht erneut mit einem bereits abgeschlossenen Verfahren befassen (BSG, Urteil vom 5.10.2006 - B 10 LW 5/05 R - Juris Rn. 23; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. Oktober 2017 - 10 CE 17.1491 -, Juris).
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