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   LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17   

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LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17 (https://dejure.org/2020,21202)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.05.2020 - L 12 R 304/17 (https://dejure.org/2020,21202)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - L 12 R 304/17 (https://dejure.org/2020,21202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 3 SGB 6 vom 23.06.2014, § ... 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 vom 23.06.2014, § 236b Abs 1 Nr 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 236b Abs 2 S 1 SGB 6 vom 23.06.2014
    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn infolge eines Wechsels des Versicherten in eine Transfergesellschaft und der Beendigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 19/17 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17
    Diese Regelung betrifft aber nicht den Anspruch auf eine andere Altersrente, die vor oder gleichzeitig mit der bindenden Bewilligung oder bezogenen Altersrente beginnt (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 6, Rn. 12).

    Hiernach wären die Pflichtbeitragszeiten der Versicherten wegen Arbeitslosengeldbezugs vom 1. März 2013 bis zum 28. Februar 2015 an sich bei der Wartezeit nicht einzurechnen.  Hiervon macht das Gesetz jedoch eine sogenannte Rückausnahme, wonach diese Zeiten gleichwohl berücksichtigungsfähig sind, wenn der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist  (§ 51 Abs. 3 a Satz 1, Teils 3 SGB VI, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. März 2019 -  B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 6, Rn. 14).

    Als solche Person kommt der vorläufige Insolvenzverwalter oder der Arbeitgeber in der Funktion als Schuldner in Eigenverantwortung in Betracht (ständige Rechtsprechung des 5. Senats, vgl. BSG, Urteil vom 17. August 2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 Rn. 20; BSG, Urteil vom 12. März 2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 Rn. 18).

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 12. März 2019 (B 13 R 19/17 R - SozR 4 - 2600 § 51 Nr. 3, Rn. 21) die Frage ausdrücklich offen gelassen.

    Der 13. Senat hat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2014 (B 13 R 19/17 R - SozR 4 - 2600 § 51 Nr. 3 Rn. 21) ausdrücklich offen gelassen, ob in Konstellationen wie der vorstehenden für die Prüfung des Rückausnahmetatbestandes des § 51 Abs. 3 a Satz 1 Nr. 3 Teils 3 SGB VI die Insolvenz des vorherigen Arbeitgebers, der Anlass des Wechsels des Arbeitnehmers in die Transfergesellschaft gewesen ist, ausreichend für die Erfüllung der Tatbestandvoraussetzung ist.

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17
    Die andere, damit nicht wesentliche Ursache kann zwar gleichwohl "Auslöser" für den Ursachenzusammenhang sein, jedoch ohne dass ihr insoweit rechtlich entscheidende Bedeutung zukäme (vgl. BSG , Urteil vom 25.5.2018 - B 13 R 30/17 R, Rn. 17 juris, mwN).
  • SG Karlsruhe, 02.12.2015 - S 7 R 1644/15

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Geschäftsaufgabe - Wartezeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17
    Zur Begründung hat das SG wörtlich aus einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2015 (Az.: S 7 R 1644/15) zitiert und sich im Ergebnis dieser Rechtsauffassung angeschlossen.
  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17
    Als solche Person kommt der vorläufige Insolvenzverwalter oder der Arbeitgeber in der Funktion als Schuldner in Eigenverantwortung in Betracht (ständige Rechtsprechung des 5. Senats, vgl. BSG, Urteil vom 17. August 2017 - B 5 R 8/16 R - BSGE 124, 58 Rn. 20; BSG, Urteil vom 12. März 2019 - B 13 R 19/17 R - SozR 4-2600 § 51 Nr. 3 Rn. 18).
  • SG Gotha, 20.02.2017 - S 19 R 4934/15
    Auszug aus LSG Thüringen, 20.05.2020 - L 12 R 304/17
    Az: S 19 R 4934/15.
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