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   LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18   

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https://dejure.org/2018,45373
LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18 (https://dejure.org/2018,45373)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2018 - L 1 U 491/18 (https://dejure.org/2018,45373)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - L 1 U 491/18 (https://dejure.org/2018,45373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Duschen - Ausnahme: Verschmutzung - Erfrischung - besondere Betriebsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz: Dusch-Malheur auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz bei Unfall während des Duschens auf Dienstreise?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sturz in der Dusche ist kein Arbeitsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Dusche ausgerutscht - Während einer Dienstreise sind Arbeitnehmer nicht immer und überall unfallversichert

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei einem Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Duschen auf eigene Gefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise - Nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise sind versichert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (so BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 11 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R sowie vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - alle nach juris).

    Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch für Arbeitnehmer auf einer Dienstreise (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 12 - nach juris).

    Die Zurechnung der Dienstreise zum Beschäftigungsverhältnis des Klägers als Projektentwickler nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII steht außer Frage, weil es sich um eine - von der Beklagten auch nicht bestritten - betrieblich angeordnete Fahrt handelte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 - nach juris).

    Allerdings kann am Ort der auswärtigen Betätigung bei bestimmten Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eher anzunehmen sein als am Wohn- oder Betriebsort (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 m.w.N. - nach juris).

    Zwar kommt jede Stärkung des körperlichen oder seelisch-geistigen Wohlbefindens des Arbeitnehmers letztlich dem Unternehmen zumindest mittelbar zugute, dies allein kann jedoch keinen Versicherungsschutz begründen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 16 m.w.N. - nach juris).

    a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59, 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 sowie 26. März 1986 - 2 RU 51/85 - alle nach juris).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium zur Bejahung von Versicherungsschutz ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 22 m.w.N. - nach juris).

    Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 24 m.w.N. - nach juris).

  • LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 1473/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Entscheidend ist, ob die Betätigung, bei der der Unfall eintritt, eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der versicherten Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweist, was die Annahme eines inneren Zusammenhangs rechtfertigt (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 28. Februar 2013 - L 1 U 1473/10, Rn. 21 - nach juris).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 28. Februar 2013 (L 1 U 1473/10, Rn. 23 - nach juris) entschieden hat, ist Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung des BSG die Erwägung, dass ein Unfall, der sich bei einer dem persönlichen Lebensbereich zugehörigen und deshalb unversicherten Tätigkeit ereignet, dennoch ausnahmsweise den erforderlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit aufweisen kann, wenn er durch eine gefährliche Einrichtung ausgelöst wird, die zu benutzen der Versicherte aufgrund der Umstände des Einzelfalles gezwungen ist.

    Diese Gefahr ist allgemein bekannt und rechtfertigt deshalb nicht die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am Ort der Dienstreise (so BSG, Urteil vom 04. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R, Rn. 22 - nach juris; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 28. Februar 2013 - L 1 U 1473/10, Rn. 23 - nach juris).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Dass das Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung normalerweise nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung steht (vgl. nur BSG, Urteile vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 und vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - alle nach juris), wird auch vom Kläger nicht in Abrede gestellt.

    Andererseits wurde in der Entscheidung des BSG vom 4. Juni 2002 (B 2 U 21/01 R - nach juris) der Versicherungsschutz für ein Duschen im Hotel nach dem Ende der Arbeitsschicht verneint, weil es sich nicht um eine Erfrischung im Laufe der Arbeitsschicht handelte.

    Diese Gefahr ist allgemein bekannt und rechtfertigt deshalb nicht die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am Ort der Dienstreise (so BSG, Urteil vom 04. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R, Rn. 22 - nach juris; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 28. Februar 2013 - L 1 U 1473/10, Rn. 23 - nach juris).

  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Dass das Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung normalerweise nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung steht (vgl. nur BSG, Urteile vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 und vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - alle nach juris), wird auch vom Kläger nicht in Abrede gestellt.

    a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59, 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 sowie 26. März 1986 - 2 RU 51/85 - alle nach juris).

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 110/59
    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    a) Unter dem Gesichtspunkt "Verschmutzung" wurde Versicherungsschutz bejaht, wenn durch die Art der Arbeit ein begründetes Bedürfnis für die Körperreinigung entstanden war und diese auf der Arbeitsstätte oder in deren Nähe und während der Arbeitszeit oder zumindest vor dem Heimweg erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 14 mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59, 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 sowie 26. März 1986 - 2 RU 51/85 - alle nach juris).

    b) Einen Versicherungsschutz bei einer Erfrischung hat das BSG im Rahmen von Arbeitstätigkeiten bejaht, bei denen der Versicherte einer so starken Hitzeeinwirkung ausgesetzt war, dass er auf eine Erfrischung angewiesen war, um ohne erhebliche Schwächung seiner Arbeitskraft bis zum Ende der Schicht durchhalten zu können (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 1962 - 2 RU 110/59 - nach juris).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist nach § 54 Abs. 1 SGG statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG, Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R, Rn. 9 und vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R, Rn. 14; aA BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R, Rn. 13 - alle nach juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (so BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 11 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R sowie vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - alle nach juris).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Ähnlich wie bei Wegen (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - nach juris) sind hierbei zwei Prüfungsschritte zu unterscheiden, die Zurechnung der Reise zu der grundsätzlich versicherten Tätigkeit nach §§ 2, 3 SGB VII und, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, die Zurechnung der Verrichtung zur Zeit des Unfalls zu dieser unter Versicherungsschutz stehenden Dienstreise.
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalles ist, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (so BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 31/07 R, Rn. 11 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R sowie vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R - alle nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 U 491/18
    Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist nach § 54 Abs. 1 SGG statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls BSG, Urteile vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R, Rn. 9 und vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R, Rn. 14; aA BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R, Rn. 13 - alle nach juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 22/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 51/85

    Unfall beim Duschen nach ärztlich verordnetem Thermalbad

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
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