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   LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18   

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https://dejure.org/2019,50230
LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,50230)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21.11.2019 - L 1 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,50230)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21. November 2019 - L 1 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,50230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 56 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7, Anl 1 Nr 2113 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - rentenberechtigende MdE - rechtzeitige und korrekte Durchführung operativer Dekompression des Carpaltunnelsyndroms - MdE in Höhe von 10 vH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18
    Verwaltungsgutachten können nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch alleinige Entscheidungsgrundlage sein, wenn das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht, die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 2 U 25/17 R, Rn. 14 m.w.N., nach juris).

    Selbst ein unterstellter Verstoß gegen das Auswahlrecht nach § 200 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VII würde aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen (so BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 2 U 25/17 R, Rn. 24, nach juris).

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18
    Bei der Bewertung der MdE ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher maßgebend, sondern vielmehr der damit verbundene Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, beide nach juris).

    Darüber hinaus sind bei der Beurteilung der MdE auch die von der Rechtsprechung sowie von dem versicherungsrechtlichen und medizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht im Einzelfall bindend sind, aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R, nach juris).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18
    Bei der Bewertung der MdE ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher maßgebend, sondern vielmehr der damit verbundene Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, beide nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R, nach juris).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1523/18
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit des Verletzten auswirken, sind zwar nicht verbindlich, bilden aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Berufskrankheitsfolgen beeinträchtigt sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86, nach juris).
  • LSG Thüringen, 10.12.2020 - L 1 U 155/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld gem § 45 Abs SGB 7 -

    Die hiergegen gerichtete Klage mit dem Ziel einer Rentengewährung blieb ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 12. November 2018 - S 9 U 2035/17 sowie Urteil des Senats vom 21. November 2019 - L 1 U 1523/18).

    Der Senat hat die Verfahrensakte zu dem Rechtsstreit L 1 U 1523/18 beigezogen.

    Dem ist abschließend hinzuzufügen, dass im Rechtsstreit L 1 U 1523/18 die dort beauftragte Sachverständige J (zur Verwertbarkeit des Gutachtens vom 20. April 2018 vgl. bereits die Senatsentscheidung vom 21. November 2019 - L 1 U 1523/18) mit ihrem Sachverständigengutachten ausgeführt hat, dass nach der OP an der linken Hand im Januar 2014 eine Besserung bzw. eine Heilung des Syndroms eingetreten ist.

    Wie der Senat schon im Verfahren L 1 U 1523/18 zur Bestimmung einer MdE festgestellt hat, gilt auch für die Feststellung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, dass kein Automatismus existiert, dass eine Diagnose zwangsläufig eine entsprechende Arbeitsunfähigkeit begründet.

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