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   LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05   

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https://dejure.org/2006,22182
LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05 (https://dejure.org/2006,22182)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.03.2006 - L 7 AS 845/05 (https://dejure.org/2006,22182)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. März 2006 - L 7 AS 845/05 (https://dejure.org/2006,22182)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Das Bundessozialgericht geht in bestimmten Fallkonstellationen davon aus, dass im Interesse einer sinnvollen Prozessökonomie und eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens eine analoge Anwendung des § 96 SGG in Betracht kommen kann, wenn der ursprüngliche Bescheid zwar nicht abgeändert oder ersetzt wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das "im Kern" dieselbe Rechtfrage betrifft und sich an den vom ursprünglichen Bescheid erfassten Zeitraum anschließt (BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-0000 nnv, mwN).

    Das Bundessozialgericht hat dies etwa für den Bereich der Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Unterhaltsgeld angenommen, da es sich hier um Dauerrechtsverhältnisse handelt, auf die in den verschiedenen Zeiträumen nicht nur im Wesentlich dieselben Vorschriften zur Anwendung kommen, sondern darüber hinaus in aller Regel auch die zugrunde liegenden Leistungstatsachen unverändert bleiben (BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - aaO; BSG info also 2003, 266).

    Soweit man das Bestehen eines Wahlrechts wegen der kraft Gesetzes eintretenden Rechtsfolgen des § 96 SGG (analog) ablehnen wollte, stünde die Festlegung des Streitgegenstands jedenfalls in der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Klägers (vgl. BSG Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - aaO).

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Sie dient einerseits dem Ausgleich der körperlichen Unversehrtheit bzw. schädigungsbedingter Mehraufwendungen (vgl. BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2) anderseits aber auch dem Einkommensersatz (BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 43 mwN).

    Wollte man aus den verschiedenen Funktionen der Verletztenrente einen vorrangigen Leistungszweck herausarbeiten, ließe sich anhand ihrer Berechnungsmodalitäten am ehesten die Lohnersatzfunktion als primärer Leistungszweck ermitteln, da die Verletztenrente an Faktoren wie der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem Jahresarbeitsverdienst anknüpft (BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 43; vgl. aber BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2).

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarfsberechnung - Einkommenanrechnung - Absetzung

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Dem Kläger stand insoweit ein Wahlrecht zu (vgl. BSG Urteil vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 74/04 R, mwN).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II nimmt nur "zweckbestimmte" Einnahmen, nicht aber auch zweckneutrale Einnahmen aus der Einkommensberücksichtigung aus (vgl. § 77 BSHG: BVerwG NVwZ-RR 2004, 112; BSG SozR 3-5910 § 76 Nr. 43).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG SozR 3-8570 § 11 Nr. 5; BSG Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 31/03 R - SozR 4-0000, nnv).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Dies betraf Sachverhalte, in denen zwar Dauerrechtsverhältnisse betroffen, die relevanten Tatsachengrundlagen in den verschiedenen Zeiträumen jedoch nicht oder nur teilweise deckungsgleich waren (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12; BSG SozR 4-2700 § 157 Nr. 1).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.03.2006 - L 7 AS 845/05
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfG SozR 3-8570 § 11 Nr. 5; BSG Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 31/03 R - SozR 4-0000, nnv).
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