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   LSG Thüringen, 22.09.1999 - L 6 SF 95/99   

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https://dejure.org/1999,39419
LSG Thüringen, 22.09.1999 - L 6 SF 95/99 (https://dejure.org/1999,39419)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.09.1999 - L 6 SF 95/99 (https://dejure.org/1999,39419)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. September 1999 - L 6 SF 95/99 (https://dejure.org/1999,39419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absenden ; Beteiligter ; ohne mündliche Verhandlung ; Fälligkeit ; Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - L 3 R 45/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auferlegung von Verschuldenskosten - Verbindung

    Werden im Berufungsverfahren zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, ist für das nicht führende Verfahren nur eine um die Hälfte ermäßigte Gebühr gemäß § 192 SGG in Ansatz zu bringen (vgl LSG Erfurt vom 22.9.1999 - L 6 SF 95/99 = juris, Leitsatz).

    Werden - wie hier - im Berufungsverfahren zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, ist für das nicht führende Verfahren nur eine um die Hälfte ermäßigte Gebühr in Ansatz zu bringen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22. September 1999 - L 6 SF 95/99 -, Leitsatz in juris).

  • LSG Thüringen, 09.11.2018 - L 1 SF 1194/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Gebühr - gerichtliche Entscheidung im

    Er erledigt den Rechtsstreit kontradiktorisch und für die betreffende Instanz im einstweiligen Rechtsschutz endgültig (anderes gilt z.B. bei Verbindungsbeschlüssen, vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22. September 1999 - L 6 SF 95/99 sowie vom 8. Mai 2000 - L 6 SF 477/99, beide nach juris; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 186 SGG Rn. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 5 SF 5/11

    Erinnerung; Pauschgebühr; Pauschgebührenpflicht; Streitsache; Verbindung

    Der Erinnerungsgegner, vertreten durch die Bezirksrevisorin des Landessozialgerichts, ist der Erinnerung entgegen getreten und verweist darauf, dass auch für das nicht führende Verfahren gemäß § 184 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eine Pauschgebühr entstanden sei und nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen (Beschluss vom 16.03.1977 - Az. L 4 S 1/76 -, Breithaupt 1978, S. 509) und des Thüringer Landessozialgerichts (Beschluss vom 22.09.1999 - L 6 SF 95/99 -, zitiert nach Juris) die Gebühr mit Eintritt des Erledigungstatbestandes gemäß § 185 SGG lediglich fällig und gemäß § 186 S. 1 SGG auf die Hälfte ermäßigt worden sei.
  • LSG Thüringen, 19.12.2018 - L 1 SF 1289/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pauschgebühr - keine Gebührenermäßigung nach §

    Er erledigt den Rechtsstreit kontradiktorisch und für die betreffende Instanz im einstweiligen Rechtsschutz endgültig (anderes gilt z.B. bei Verbindungsbeschlüssen, vgl. Thüringer LSG, Beschlüsse vom 22. September 1999 - L 6 SF 95/99 sowie vom 8. Mai 2000 - L 6 SF 477/99, beide nach juris; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 186 SGG Rn. 2).
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