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   LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14 B   

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https://dejure.org/2015,8909
LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14 B (https://dejure.org/2015,8909)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.03.2015 - L 4 AS 605/14 B (https://dejure.org/2015,8909)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. März 2015 - L 4 AS 605/14 B (https://dejure.org/2015,8909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt der Beurteilung der Erfolgsaussichten und Eintritt der Entscheidungsreife; Zeitpunkt der Übermittlung von Klagen zum Sozialgericht

  • Justiz Thüringen

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 117 ZPO, § 118 Abs 1 S 1 ZPO, § 104 Abs 1 S 1 SGG, § 37 Abs 2 S 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten - Eintreten von Entscheidungsreife - analoge Anwendung des § 37 Abs 2 S 1 SGB 10: Klage gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als an die übrigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt der Beurteilung der Erfolgsaussichten und Eintritt der Entscheidungsreife; Zeitpunkt der Übermittlung von Klagen zum Sozialgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14
    Das Bundessozialgericht hatte in der Entscheidung vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) u.a. festgestellt, dass die ab 1. Januar 2011 festgelegte Höhe der Regelbedarfe für Alleinstehende verfassungsgemäß und eine Vorlage nach Art. 100 GG an das BVerfG nicht angezeigt ist.

    Mit dem Urteil des BSG vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) liegt hier eine (sogar) höchstrichterliche Entscheidung vor, die die Beantwortung der Rechtsfrage nicht mehr als schwierig erscheinen lässt.

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die hinreichenden Erfolgsaussichten ist der der Entscheidungsreife (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - L 4 AS 1862/12 B; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 2 R 878/06; s. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06, juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14
    Ein Rechtsschutzbegehren hat in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, juris).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14
    Entscheidungsreife ist gegeben, wenn der Antrag entsprechend den Vorgaben in § 73a Abs. 1 S. 1 SGG in Verbindung mit § 117 ZPO - also auch unter Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - bei Gericht eingegangen ist, der Antragsteller sein Begehren schlüssig begründet hat und den anderen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme (§§ 73a SGG, 118 Abs. 1 S. 1 HS 1 ZPO) innerhalb angemessener Frist gegeben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10, juris; Senatsbeschluss vom 13. August 2012 - L 4 AS 1193/10 B).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Thüringen, 23.03.2015 - L 4 AS 605/14
    Die Befassung des BVerfG mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe ab 2011 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) hat der Rechtsverfolgung keine hinreichende Erfolgsaussicht verliehen.
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