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   LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19 B RG   

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LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19 B RG (https://dejure.org/2019,12065)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.04.2019 - L 1 SF 238/19 B RG (https://dejure.org/2019,12065)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. April 2019 - L 1 SF 238/19 B RG (https://dejure.org/2019,12065)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Thüringen, 06.09.2018 - L 1 SF 387/18

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    So wurde beispielsweise mit Beschluss vom 6. September 2018 (L 1 SF 387/18 B, nach juris) entschieden, dass die vom Beschwerdeführer als Anlage zur Beschwerde vorgelegten Formulare, die "der Nachweisführung zur Herleitung der Kriterien nach § 14 RVG dienen" sollen, zu keiner anderen Beurteilung führen: "Zwar ist der Senat bei einer Erinnerung nach §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 1 RVG in seiner Prüfung nicht an den Beteiligtenvortrag gebunden und prüft in der Sache umfassend (so im Ergebnis auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B, nach juris), doch ist es Aufgabe des Beschwerdeführers, Sachverhalte, Kriterien oder Argumente, die er für nicht oder nicht zutreffend gewichtet erachtet, schlüssig vorzutragen und darzulegen.

    Weder sind diese Formulare schlüssig oder selbsterklärend noch lässt sich ein tatsächlicher und verwertbarer Bezug auf den konkreten Fall erkennen." Ausweislich des in der Verfahrensakte L 1 SF 387/18 B befindlichen Empfangsbekenntnisses (Bl. 34 der Gerichtsakte) hat der Beschwerdeführer diesen Beschluss am 17. September 2018 und damit vor der hier angegriffenen Entscheidung vom 30. Januar 2019 erhalten.

  • LSG Thüringen, 05.10.2017 - L 6 SF 969/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anhörungsrüge -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    Selbst wenn dies angenommen wird, ist sie nur für wenige Ausnahmefälle möglich und kommt nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes) ergangen ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist ("greifbare Gesetzeswidrigkeit"; vgl. u.a. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. Juli 2009 - IV S 8/09, nach juris) oder zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B, nach juris sowie Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - L 6 SF 969/17 B RG, nach juris).
  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 6 SF 334/15
    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    Darzulegen ist, womit das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat und die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung (vgl. m.w.N. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Juli 2015 - L 6 SF 334/15 E, nach juris).
  • BFH, 27.07.2009 - IV S 8/09

    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    Selbst wenn dies angenommen wird, ist sie nur für wenige Ausnahmefälle möglich und kommt nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes) ergangen ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist ("greifbare Gesetzeswidrigkeit"; vgl. u.a. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. Juli 2009 - IV S 8/09, nach juris) oder zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B, nach juris sowie Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - L 6 SF 969/17 B RG, nach juris).
  • LSG Thüringen, 15.04.2015 - L 6 SF 331/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    So wurde beispielsweise mit Beschluss vom 6. September 2018 (L 1 SF 387/18 B, nach juris) entschieden, dass die vom Beschwerdeführer als Anlage zur Beschwerde vorgelegten Formulare, die "der Nachweisführung zur Herleitung der Kriterien nach § 14 RVG dienen" sollen, zu keiner anderen Beurteilung führen: "Zwar ist der Senat bei einer Erinnerung nach §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 1 RVG in seiner Prüfung nicht an den Beteiligtenvortrag gebunden und prüft in der Sache umfassend (so im Ergebnis auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. April 2015 - L 6 SF 331/15 B, nach juris), doch ist es Aufgabe des Beschwerdeführers, Sachverhalte, Kriterien oder Argumente, die er für nicht oder nicht zutreffend gewichtet erachtet, schlüssig vorzutragen und darzulegen.
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.04.2019 - L 1 SF 238/19
    Selbst wenn dies angenommen wird, ist sie nur für wenige Ausnahmefälle möglich und kommt nur in Betracht, wenn die angegriffene Entscheidung unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes) ergangen ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist ("greifbare Gesetzeswidrigkeit"; vgl. u.a. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. Juli 2009 - IV S 8/09, nach juris) oder zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2005 - B 13 RJ 178/05 B, nach juris sowie Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - L 6 SF 969/17 B RG, nach juris).
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