Rechtsprechung
LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00 KR |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Krankenhauses auf Grund stationärer Behandlung eines Patienten; Auslösung der Zahlungspflicht durch konkrete Inanspruchnahme der Sachleistung durch den Versicherten; Vergütung von Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen; Entfernung von Fäden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 07.08.2000 - S 14 KN 298/00
- LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00 KR
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 30/01 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Nichtvorliegen einer …
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Daher gilt Nr. 2 Satz 2 der "Abrechnungsbestimmungen", wonach die Textdefinition (Spalte 2) maßgeblich ist, soweit eine nähere Definition der Fallpauschalen mit den Schlüsseln nach Spalte 4 und 3 nicht dargestellt werden kann und somit nur aus der Textfassung hervorgeht (vgl. BSG vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01 R).Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).
Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R
Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R
Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Die Beklagte war dementsprechend erst befugt, eine entsprechende Stellungnahme (ggf. zu Händen ihres Sozialmedizinischen Dienstes) einzufordern (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 31/01 R) und eine entsprechende gutachterliche Äußerung des Sozialmedizinischen Dienstes einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 276 Abs. 4 SGBV).
- BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R
Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter …
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Bei unterbliebener oder unzulänglicher Dokumentation tritt eine dem Arzthaftungsrecht ähnliche Umkehr der Beweislast zu Gunsten der Beklagten ein (vgl. BSG vom 17. Mai 2000 - Az.: B 3 KR 33/99 R). - BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R
Krankenhausbehandlung - Einsatz einer Hüftgelenksprothese - Abrechnung von …
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Die genannten Fallpauschalen und Abrechnungsbestimmungen sind für die Beteiligten einschlägig, weil sie zwar ab dem 1. Januar 1998 der Selbstverwaltung (Vertragsparteien nach § 17 Abs. 2a KHG) unterstellt sind, diese jedoch für den streitbefangenen Abrechnungszeitraum die Fallpauschalen nicht geändert und die für die streitbezogene Zeit gültigen Abrechnungsbestimmung Nr. 5 (nunmehr Nr. 7) nur um Regelungen über Krankenhauswechsel und Entlassungstage ergänzt worden sind (vgl. BSG vom 26. April 2001 - Az.: B 3 KR 16/00 R). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89
Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf …
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Grundsätzlich wird bei einem konkreten Behandlungsfall durch die Inanspruchnahme der Sachleistung seitens der Versicherten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V i. V. mit § 39 Abs. 1 SGB V) und durch ihre Unterbringung in dem im Krankenhausbedarfsplan des Landes Thüringen aufgenommenen und somit im Sinne von § 108 Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhaus unmittelbar eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten gegenüber der Klägerin begründet (vgl. BSGE 70, 20, 22;… Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand: August 2000, § 109 SGB V Rdnr. 8), sofern - wie hier - der Vertragsarzt die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung mittels Verordnung (vgl. §§ 73 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 4; 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) bescheinigt und die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V). - LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00
Dieser Stempel wurde nach Angaben des Chefarztes der Klinik für Herzchirurgie der Beklagten Dr. T. in einem am heutigen Tage entschiedenen Parallelverfahren (Az.: L 6 KN 514/00 KR) - entsprechend der nach Ansicht der Klinikleitung relevanten Definition der Wundheilung - nach allgemeiner Absprache und Anordnung von dem behandelnden Stationsarzt angebracht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01 Damit folgt der Senat der Rechtspre-chung des Thüringer Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2002 , L 6 KN 515/00 KR , veröffentlicht in JURIS, dort Seite 3), die inzwischen durch das Bundessozialgericht bestätigt wurde ( Urteil vom 24. September 2003, B 8 KN 3/02 KR R ).