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   LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00 KR   

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https://dejure.org/2002,54671
LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00 KR (https://dejure.org/2002,54671)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.06.2002 - L 6 KN 523/00 KR (https://dejure.org/2002,54671)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - L 6 KN 523/00 KR (https://dejure.org/2002,54671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 30/01 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Nichtvorliegen einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Daher gilt Nr. 2 Satz 2 der "Abrechnungsbestimmungen", wonach die Textdefinition (Spalte 2) maßgeblich ist, soweit eine nähere Definition der Fallpauschalen mit den Schlüsseln nach Spalte 4 und 3 nicht dargestellt werden kann und somit nur aus der Textfassung hervorgeht (vgl. BSG vom 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01 R).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01) Diese hat in dem Schreiben vom 25. März 1999 gegenüber der Klägerin berechtigte Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben zum Abschluss der Wundheilung geäußert, denn die der Bewertungsrelation (Spalten 5 - 7) zu Grunde gelegte Verweildauer der Fallpauschale 9.031 (Spalte 13) beträgt 12, 28 Tage.

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 54/01 R

    Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist (zumindest) für die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zunächst entsprechend dem Grundgedanken des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Beurteilung des Krankenhausarztes maßgebend (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01).

    Der Anscheinsbeweis des Abschlusses einer Wundheilung am siebten postoperativen Tag ist anlässlich der Plausibilitätsprüfung mit substantiierten Einwendungen der Beklagten erschüttert worden (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 54/01 R und 21. Februar 2002 - Az.: B 3 KR 30/01) Diese hat in dem Schreiben vom 25. März 1999 gegenüber der Klägerin berechtigte Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben zum Abschluss der Wundheilung geäußert, denn die der Bewertungsrelation (Spalten 5 - 7) zu Grunde gelegte Verweildauer der Fallpauschale 9.031 (Spalte 13) beträgt 12, 28 Tage.

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Bei unterbliebener oder unzulänglicher Dokumentation tritt eine dem Arzthaftungsrecht ähnliche Umkehr der Beweislast zu Gunsten der Beklagten ein (vgl. BSG vom 17. Mai 2000 - Az.: B 3 KR 33/99 R).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R

    Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbehandlung, Verweildauer

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Die Beklagte war dementsprechend erst befugt, eine entsprechende Stellungnahme (ggf. zu Händen ihres Sozialmedizinischen Dienstes) einzufordern (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 31/01 R) und eine entsprechende gutachterliche Äußerung des Sozialmedizinischen Dienstes einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 276 Abs. 4 SGBV).
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    in dem am heutigen Tage entschiedenen Parallelverfahren Az.: L 6 KN 514/00 KR entsprechend der nach Ansicht der Klinikleitung relevanten Definition der Wundheilung - nach allgemeiner Absprache und Anordnung vom behandelnden Stationsarzt angebracht.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Grundsätzlich wird bei einem konkreten Behandlungsfall durch die Inanspruchnahme der Sachleistung seitens der Versicherten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V i. V. mit § 39 Abs. 1 SGB V) und durch ihre Unterbringung in dem im Krankenhausbedarfsplan des Landes Thüringen aufgenommenen und somit im Sinne von § 108 Nr. 2 SGB V zugelassenen Krankenhaus unmittelbar eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten gegenüber der Klägerin begründet (vgl. BSGE 70, 20, 22 [BSG 21.11.1991 - 3 RK 32/89]; Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand: August 2000, § 109 SGB V Rdnr. 8), sofern - wie hier - der Vertragsarzt die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung mittels Verordnung (vgl. §§ 73 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 4; 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V) bescheinigt und die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R

    Krankenhausbehandlung - Einsatz einer Hüftgelenksprothese - Abrechnung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Die genannten Fallpauschalen und Abrechnungsbestimmungen sind für die Beteiligten einschlägig, weil sie zwar ab dem 1. Januar 1998 der Selbstverwaltung (Vertragsparteien nach § 17 Abs. 2a KHG) unterstellt sind, diese jedoch für den streitbefangenen Abrechnungszeitraum die Fallpauschalen nicht geändert und die für die streitbezogene Zeit gültigen Abrechnungsbestimmung Nr. 5 (jetzt Nr. 7) nur um Regelungen über Krankenhauswechsel und Entlassungstage ergänzt worden sind (vgl. BSG vom 26. April 2001 - Az.: B 3 KR 16/00 R).
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