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   LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19   

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https://dejure.org/2019,37810
LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19 (https://dejure.org/2019,37810)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.07.2019 - L 4 AS 655/19 (https://dejure.org/2019,37810)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - L 4 AS 655/19 (https://dejure.org/2019,37810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 199 Abs 1 Nr 4 SGG, § 193 SGG, § 197 SGG, § 198 Abs 1 SGG, § 767 Abs 1 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss - Aufrechnung der Behörde mit bestandskräftiger Erstattungsforderung - Vorhandensein einer Aufrechnungslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    In der Folge verwies der Prozessbevollmächtigte auf ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13.

    Dies folge aus dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13.

    Aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Der Senat konnte dies mit heilender Wirkung im Berufungsverfahren nachholen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Das Verfahren ist dem Rechtspfleger bzw. dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anvertraut und dieser ist nicht befugt, über materiell-rechtliche Einwendungen zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1995 - IX ZR 241/93).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 548/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Sofern der BGH es aus verfahrensökonomischen Gründen ausnahmsweise für angezeigt hält, den Vollstreckungsschuldner nicht auf die Vollstreckungsabwehrklage zu verweisen, wenn es um materiell-rechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit dem im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weiteres klären lassen (vgl. den Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 548/11), ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Ungeachtet dessen, das grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Aufrechnung durch Verwaltungsakt oder durch Willenserklärung besteht (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 31. August 2011 - GS 2/10 ), dürfte eine Verwaltungsaktbefugnis vorliegend nicht bestehen, weil die Aufrechnung nicht auf die §§ 51 ff. SGB I gestützt wird und es im Rahmen der Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss an einem Subordinationsverhältnis mangelt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - L 18 AS 767/18

    Aufrechnung der Behörde gegen einen Kostenerstattungsanspruch aus einem

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im sozialrechtlichen Verfahren die §§ 387 ff. BGB analog anwendbar sind, soweit sich aus den §§ 51 ff. SGB I - die vorliegend nicht einschlägig sind - nichts anderes ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2018 - L 18 AS 767/18).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 318/06

    Kostenfestsetzung; Antrag des Bevollmächtigten auf Vollstreckung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 4 AS 655/19
    Höchstrichterlich ist weiter geklärt, dass eine Aufrechnung gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - VII B 318/06).
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