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   LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13   

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https://dejure.org/2017,51498
LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13 (https://dejure.org/2017,51498)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24.10.2017 - L 6 KR 472/13 (https://dejure.org/2017,51498)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - L 6 KR 472/13 (https://dejure.org/2017,51498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Stationäre Behandlung | Brustverkleinerungsoperation (Mammareduktionsplastik) | Notwendigkeit einer vorherigen Gewichtsreduktion

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Es fehlt nicht an dem für die Zulässigkeit erforderlichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 19/07 R, nach juris).

    Krankheit im Sinne dieser Norm ist ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 19/07 R m.w.N., nach juris).

    Erforderlich ist vielmehr, dass Versicherte in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt sind oder dass sie an einer Abweichung vom Regelfall leiden, die entstellend wirkt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, a.a.O.).

    Die Feststellung, dass im Einzelfall ein Versicherter wegen einer körperlichen Anormalität an einer Entstellung leidet, ist in erster Linie Tatfrage (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, a.a.O.).

    Sie könnte, kommt ihr Krankheitswert zu, nur einen Anspruch auf Behandlung mit den Mitteln der Psychiatrie, nicht aber auf eine Mammareduktionsplastik begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, a.a.O.).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Operationen am gesunden Körper bedürfen gerade wegen der mit ihnen verbundenen Risiken einer besonderen Rechtfertigung, weil damit nicht gezielt gegen die eigentliche Krankheit selbst vorgegangen wird, sondern nur mittelbar die Besserung eines einzig einem anderen Bereich zugehörigen gesundheitlichen Defizits erreicht werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2003 - Az.: B 1 KR 1/02 R, nach juris).

    Lediglich mittelbare Behandlungen einer Krankheit bedürfen einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2003, a.a.O.).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Damit wertet sie Operationen am - krankenversicherungsrechtlich betrachtet - gesunden Körper, die psychische Leiden beeinflussen sollen, nicht als "Behandlung" i.S. von § 27 Abs. 1 SGB V und weist derartige Maßnahmen der Eigenverantwortung des Versicherten zu (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - Az.: B 1 KR 3/03 R, nach juris).

    Eine solche Rechtfertigung hat das BSG für Operationen am gesunden Körper zur Behebung von psychischen Störungen zu Recht verneint (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 11 KR 33/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Zu fordern ist auf jeden Fall eine schwerwiegende Erkrankung der Wirbelsäule und die erfolglose Ausschöpfung aller konservativen orthopädischen Behandlungsmaßnahmen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2011 - Az.: L 11 KR 33/09 m.w.N., nach juris, sowie die Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Urteil vom 29. Oktober 2013 - Az.: L 6 KR 158/11 nach juris).
  • LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 158/11

    Krankenversicherung - Anspruch auf beidseitige Mammareduktionsplastik bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Zu fordern ist auf jeden Fall eine schwerwiegende Erkrankung der Wirbelsäule und die erfolglose Ausschöpfung aller konservativen orthopädischen Behandlungsmaßnahmen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2011 - Az.: L 11 KR 33/09 m.w.N., nach juris, sowie die Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Urteil vom 29. Oktober 2013 - Az.: L 6 KR 158/11 nach juris).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Auch deshalb verneint die Rechtsprechung einen Anspruch auf Heilbehandlung in Form körperlicher Eingriffe, wenn diese Maßnahmen nicht durch einen regelwidrigen Körperzustand veranlasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 1998 - Az.: B 1 KR 18/96 R, nach juris).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Dies entspreche einem BMI von 30. Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2004 (Az.: B 1 KR 9/04 R) bestätigt, dass kein Anspruch auf Krankenbehandlung in Form einer operativen Brustverkleinerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe, wenn kein krankheitswertiger Zustand festgestellt werden könne.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Wortlaut und Zweck der Vorschrift lassen die Abweichung vom Sachleistungsprinzip nur in dem Umfang zu, in dem sie durch das Systemversagen verursacht ist (vgl. BSG in SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 S. 10, 11 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - L 5 KR 65/05

    Krankenversicherung - Bauchdeckenkorrektur - Konkretisierung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 24.10.2017 - L 6 KR 472/13
    Der Senat geht davon aus, dass bei der Klägerin, die vor Durchführung der Mammareduktionsplastik unter einer erheblichen Adipositas mit einem BMI von 38 litt, eine solche Entstellung im Sinne der Rechtsprechung des BSG schon deshalb nicht vorlag, weil dieser Körperbereich in der Regel durch Kleidung verdeckt ist (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006 - Az.: L 5 KR 65/05, nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2019 - L 6 KR 106/18

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für eine Mammareduktionsplastik - Gericht -

    Der Senat kann insoweit auch offen lassen, ob unbedingt eine schwerwiegende Erkrankung der Wirbelsäule und die erfolglose Ausschöpfung aller konservativen orthopädischen Behandlungsmaßnahmen vorliegen müssen (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. September 2011 - L 11 KR 33/09 - m.w.N., Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 24. Oktober 2017 - L 6 KR 472/13, Rn. 30 - jeweils juris).
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