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   LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04   

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https://dejure.org/2007,25632
LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04 (https://dejure.org/2007,25632)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25.07.2007 - L 1 U 706/04 (https://dejure.org/2007,25632)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - L 1 U 706/04 (https://dejure.org/2007,25632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen eines Unfallversicherungsträgers im Falle des tödlichen Unfalls eines Versicherten infolge Alkoholmissbrauchs; Ausschluss eines Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen wegen eines bereits zu Zeiten der DDR durch deren Behörden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).

    Lässt sich allerdings nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht dagegen kein Versicherungsschutz (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Zwar hätte auch der erkennende Senat bei Anwendung von Übergangsrecht zumindest bei der Auslegung entsprechende Verwaltungsrichtlinien der ehemaligen DDR weiterhin zugrunde zu legen (vgl. Urteil BSG vom 4. Dezember 2001; Az.: B 2 U 35/00 R), es ist aber nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Verwaltungsrichtlinien tatsächlich zugrunde gelegt wurden (und an die der Senat heute noch gebunden wäre), wenn der Verdacht auf Alkohol im Raum steht.
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BSG Urteil vom 28. April 1976, Az.: 2 RU 147/75, SozR 2200 § 550 Nrn. 12, 18, 27 und 42, BSGE 55, 141, 143; BSGE 82, 138, 141).
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BSG Urteil vom 28. April 1976, Az.: 2 RU 147/75, SozR 2200 § 550 Nrn. 12, 18, 27 und 42, BSGE 55, 141, 143; BSGE 82, 138, 141).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 41/58
    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81
    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Bestimmte maßgebliche Tatsachen und Geschehnisabläufe, wie die den Versicherungs- und Versorgungsschutz begründenden Tatsachen (z.B. Arbeit, Dienstverrichtung, Dienstreise), die das schädigende Ereignis (Unfall, Erkrankung, etc.) kennzeichnenden Umstände sowie - im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität - das Bestehen eines Gesundheitsschadens bedürfen des so genannten Vollbeweises (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38), also der Feststellung mit einem so großen Grad an Gewissheit, dass bei vernünftiger, lebensnaher Betrachtung kein begründbarer Zweifel an dem Vorliegen der rechtserheblichen Tatsache besteht (vgl. BSG in SozR 2200 § 555 a Nr. 1).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BSG Urteil vom 28. April 1976, Az.: 2 RU 147/75, SozR 2200 § 550 Nrn. 12, 18, 27 und 42, BSGE 55, 141, 143; BSGE 82, 138, 141).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 80/75

    Neugefaßte Vorschrift - Rückwirkung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04
    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger als der kürzeste Weg ist, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog. dritten Ort zuzurechnen wäre, um etwa eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (vgl. BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO a.F.; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 m.w.N., um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken - BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO -, um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen - BSG Urteil vom 19. Oktober 1982, Az.: 2 RU 52/81 -, um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen - BSG Urteil vom 25. Mai 1961, Az.: 2 RU 41/58 - oder weil sich der Versicherte verfahren hat - BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7-).
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