Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39182
LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17 (https://dejure.org/2018,39182)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25.10.2018 - L 1 U 244/17 (https://dejure.org/2018,39182)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - L 1 U 244/17 (https://dejure.org/2018,39182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Thüringen

    § 47 Abs 1 SGB 7, § 47 Abs 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 2 SGB 5
    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Berechnung des Regelentgelts - Bemessungszeitraum: vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit - ausnahmsweiser Rückgriff auf kürzeren Bemessungszeitraum als vier Wochen

  • sozialrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Berechnung des Regelentgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 47 Abs. 1 ; SGB V § 47 Abs. 2
    Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 16/98 R

    Verletztengeld - Berechnung - kurzzeitige Beschäftigung - Regelentgelt -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Die Fälle, in denen dieses ausnahmsweise einen Rückgriff auf kürzere Bemessungszeiträume als vier Wochen gestattet hat, betreffen Fallgestaltungen, in denen Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, bevor in dem zugrunde zu legenden Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen abgerechnet worden sind bzw. zum Beispiel bei einem erst im laufenden Monat aufgenommenen Arbeitsverhältnis abgerechnet werden konnten oder das Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als vier Wochen angelegt war (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2013 - B 2 U 46/02 R; Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 16/98 R - BSGE 84, 41-48, jeweils zitiert nach Juris; Schur in Hauck/Noftz, § 47 SGB VII Rn.17).

    Zukünftige durch die Arbeitsunfähigkeit verhinderte Entwicklungen des Arbeitsentgelts sind häufig nur hypothetisch festzustellen, was einen unangemessenen Verwaltungsaufwand erfordern würde (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 16/98 R = BSGE 84, 41-48).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Eine solche Konstellation lag auch dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R = BSGE 96, 246-247 zugrunde.

    Daher knüpft das Gesetz an im Bemessungszeitraum erzielte und abgerechnete Entgelte an und unterstellt für diese zwingend, dass das während der Arbeitsunfähigkeit entgangene Entgelt dadurch verlässlich wiedergegeben wird (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R = BSGE 96, 246-257).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Denn auch bei einer solchen Nachzahlung handelt es sich um Arbeitsentgelt im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 19/03 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2015 - L 11 KR 2575/15

    Krankenversicherung - Krankengeldberechnung - Abrechnungszeitraum

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Die vom Gesetz gewählte Anknüpfung an das mindestens während der letzten abgerechneten vier Wochen erzielte und abgerechnete Entgelt dient gerade dazu, dass das dem Lohnersatz dienende Krankengeld allen Veränderungen in den Lohnverhältnissen des Versicherten so dicht wie möglich folgt und mithin das jeweils aktuelle Lohnniveau widergespiegelt wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - L 11 KR 2575/15, zitiert nach Juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 46/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung des Verletztengeldes bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Die Fälle, in denen dieses ausnahmsweise einen Rückgriff auf kürzere Bemessungszeiträume als vier Wochen gestattet hat, betreffen Fallgestaltungen, in denen Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, bevor in dem zugrunde zu legenden Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen abgerechnet worden sind bzw. zum Beispiel bei einem erst im laufenden Monat aufgenommenen Arbeitsverhältnis abgerechnet werden konnten oder das Arbeitsverhältnis von vornherein auf weniger als vier Wochen angelegt war (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2013 - B 2 U 46/02 R; Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 16/98 R - BSGE 84, 41-48, jeweils zitiert nach Juris; Schur in Hauck/Noftz, § 47 SGB VII Rn.17).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit - keine

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Entsprechend dem eindeutigen und insoweit nicht auslegungsfähigen Wortlaut des § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V geht das Gericht - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.201 - B 1 KR 26/11 R; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R) - davon aus, dass für die Verletzten/Krankengeldberechnung nur der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegende und abgerechnete, mindestens vier Wochen umfassende Entgeltabrechnungszeitraum maßgeblich ist.
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 90/71

    Arbeitsunfähigkeit - Unterbrechung - Zwischenbeschäftigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Mit dieser Tatbestandsvoraussetzung wird nämlich die gesetzgeberische Intention normiert, dass der Bezugszeitraum den Lebensstandard des Versicherten hinreichend repräsentiert und Zufallsergebnisse vermieden werden sollen (vgl. BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 26/11 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.10.2018 - L 1 U 244/17
    Entsprechend dem eindeutigen und insoweit nicht auslegungsfähigen Wortlaut des § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V geht das Gericht - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.201 - B 1 KR 26/11 R; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R) - davon aus, dass für die Verletzten/Krankengeldberechnung nur der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegende und abgerechnete, mindestens vier Wochen umfassende Entgeltabrechnungszeitraum maßgeblich ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht