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   LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 KR 993/14   

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https://dejure.org/2017,45074
LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 KR 993/14 (https://dejure.org/2017,45074)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.09.2017 - L 6 KR 993/14 (https://dejure.org/2017,45074)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. September 2017 - L 6 KR 993/14 (https://dejure.org/2017,45074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 48 Abs 1 S 1 Halbs 2 SGB 5, § 48 Abs 1 S 2 SGB 5, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - Leistungsdauer - hinzugetretene Krankheit - Auslegung des § 48 Abs 1 S 2 SGB 5 - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit durch Arzt des MDK - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Beratung und Abstimmung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Erst- und Zweitkrankheit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 KR 993/14
    Weitere sieht das SGB V nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - Az.: B 1 KR 15/10 R, Rn. 12, nach juris).

    Diese Begrenzung der Leistungsdauer des Krankengeldes beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die gesetzliche Krankenversicherung typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, d.h. behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - Az.: B 1 KR 15/10 R, Rn. 14 ff, m.w.N.).

    Eine Krankheit tritt dagegen im Rechtssinne nicht mehr hinzu, sondern ist in ihren Rechtsfolgen eigenständig zu beurteilen, wenn sie erst am Tage nach Beendigung der bisherigen Arbeitsunfähigkeit oder noch später auftritt (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 2011- Az.: B 1 KR 15/10 R, Rn. 18 f., m.w.N).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 27/04 R

    Krankenversicherung - Leistungsdauer des Krankengeldes - Dreijahreszeitraum -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 KR 993/14
    Eine oder mehrere weitere Krankheit(en), die nicht Arbeitsunfähigkeit bedingen, sind krankengeldrechtlich ohne Belang; für den Anspruch auf Krankengeld erlangen sie erst Bedeutung, wenn sie Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2005 - Az.: B 1 KR 27/04 R, nach juris).
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