Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45964
LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15 (https://dejure.org/2016,45964)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26.10.2016 - L 4 AS 407/15 (https://dejure.org/2016,45964)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - L 4 AS 407/15 (https://dejure.org/2016,45964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Sicherung des Lebensunterhalts aus berücksichtigungsfähigem Einkommen und ...

  • Justiz Thüringen

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 4 S 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Beteiligung an Fondsgesellschaften - Ermittlung des Verkehrswertes - Kurs- bzw Verkaufswert - risikobehaftete Kapitalanlageform - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung - keine besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 9/07 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Der Verkehrswert von Aktien und Fonds bestimmt sich nicht nach dem Anschaffungspreis, sondern nach dem aktuellen Kurswert (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 9/07 R, juris), denn nur dieser spiegelt den Wert wieder, der im Fall einer Veräußerung tatsächlich erzielt und für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann.

    Entscheidend für das Merkmal der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung eines Vermögensgegenstandes ist, ob (gerade oder erst) ein "Zwang zum Verkauf" die Investition für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes in einem nennenswerten Umfang entwerten würde und daher ein normal und ökonomisch Handelnder die Verwertung unterlassen würde (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 9/07 R, juris).

    Insofern stellt sich - wie bei Aktien oder Aktienfonds (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 9/07 R, juris) - die Frage, ab welchem Grenzwert ausgehend von der ursprünglich getätigten Einlage generell von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer der Beteiligungen ausgegangen werden kann, anders als beim Verkauf einer Kapitallebensversicherung, nicht.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Der Tatbestand greift nur für Personen, die nach den §§ 6, 231, 231a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, nicht jedoch für Hilfebedürftige, die auf Grund einer selbständigen Tätigkeit von vornherein nicht versicherungspflichtig (§ 2 SGB VI) oder versicherungsfrei (§ 5 SGB VI) waren oder sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R, juris; Mecke in Eicher, SGB II, Kommentar, 3. Auflage 2013, § 12 Rn. 86).

    Als außergewöhnliche Umstände, die geeignet sind, eine besondere Härte zu begründen wurde daher zum Beispiel der Fall anerkannt, dass ein Leistungsberechtigter seine Ersparnisse für die Altersvorsorge verwerten müsste, obwohl er kurz vor dem Renteneintritt steht und sein Versicherungsverlauf wegen langjähriger selbständiger Tätigkeit erhebliche Lücken aufweist (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R, juris).

    Hinzu kommt, dass eine Privilegierung nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 Alt. 2 SGB II nur für Vermögensgegenstände in Betracht kommt, die tatsächlich für die Altersvorsorge bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R, juris).

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Ob und inwieweit Vermögen als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, richtet sich danach, über welche Vermögenswerte mit welchem Verkehrswert die Leistungen nach dem SGB II beanspruchende Person verfügt (im Folgenden a), ob diese Vermögensgegenstände verwertbar sind und in absehbarer und angemessener Zeit verwertet werden können (im Folgenden b), ob ihre Verkehrswerte die Vermögensfreibeträge übersteigen (im Folgenden c) und, ob die Vermögensgegenstände als Schonvermögen nicht von der Berücksichtigung ausgenommen sind (im Folgenden d; vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R, juris).

    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein eindeutig größeres Opfer abverlangen, als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R; BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R, juris).

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Erforderlich für die Annahme einer besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles, die nicht bereits in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II als Privilegierungstatbestände erfasst sind und die dem Betroffenen ein eindeutig größeres Opfer abverlangen, als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R; BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R, juris).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus einem Vergleich zwischen dem aus der Verwertung nach Abzug aller Kosten zu erzielenden Erlös und dem Substanzwert (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R, juris; Mecke in Eicher, SGB II Kommentar, 3. Auflage 2013, § 12 Rn. 109ff).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Leistungsträger aufgrund eines erneuten Leistungsantrages eine weitere Entscheidung getroffen hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R, juris).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 4 AS 407/15
    Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt innerhalb des Zeitraums, in dem Hilfebedarf besteht, nutzbar gemacht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R, juris).
  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Bei einer Ablehnungsentscheidung wird zwar grundsätzlich der Zeitraum von Ablehnung bis zur letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz erfasst (BSG, Urt. v. 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R, juris, Rn. 11; BSG, Urt. v. 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, juris, Rn. 17; Thüringer LSG, Urt. v. 26.10.2016 - L 4 AS 407/15, juris, Rn. 34).

    Wenn aber eine erneute Antragstellung erfolgt ist, stellt dies eine zeitliche Zäsur dar, die den streitigen Zeitraum jedenfalls dann auf die Zeiten vor Antragstellung begrenzt, wenn die Behörde eine eigenständige Entscheidung über den Antrag getroffen hat (BSG, Urt. v. 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R, juris, Rn. 13; BSG, Urt. v. 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R, juris, Rn. 11; Thüringer LSG, Urt. v. 26.10.2016 - L 4 AS 407/15, juris, Rn. 34; so wohl auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.11.2011 - L 7 AS 815/10, juris, Rn. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht