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   LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17   

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https://dejure.org/2018,45346
LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17 (https://dejure.org/2018,45346)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27.12.2018 - L 1 U 858/17 (https://dejure.org/2018,45346)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27. Dezember 2018 - L 1 U 858/17 (https://dejure.org/2018,45346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Streitiger Arbeitsunfall im Rahmen einer Pannenhilfe - beabsichtigte Hilfestellung beim Anschieben eines PKW - kein Anschieben erforderlich, da falscher Gang eingelegt - beim plötzlichen Rückwärtsfahren Helferin überfahren - Arbeitsunfall anerkannt - Pannenhilfe bejaht - ...

  • Justiz Thüringen

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - Pannenhilfe - objektivierbare Handlungstendenz - ex ante Perspektive - beabsichtigter Handlungsschritt - PKW-Anschieben - Berücksichtigung der Gesamtumstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pannenhelfer kann unfallversichert sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17
    Dabei ist es irrelevant, dass es tatsächlich nicht zu einem Anschieben gekommen ist, weil für die Gesamtbetrachtung auch die beabsichtigten Handlungsschritte zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 8; LSG Hamburg, Urteil vom 13. Januar 2015 - L 3 U 2/14 -, nach Juris Rn. 25).

    Ob eine Wie-Beschäftigung vorliegt, ist nicht allein nach der unmittelbar zum Unfall führenden einzelnen Verrichtung (hier dem Stehen neben dem PKW), sondern nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17
    Die Berufungsklägerin kann als KFZ-Haftpflichtversicherung nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R, Juris Rn. 13) in analoger Anwendung des § 109 Satz 1 SGB VII die Rechte des Verletzten gegen den Unfallversicherungsträger, die jener nicht selbst verfolgt hat, im eigenen Namen geltend machen.

    Dabei sind folgende Anforderungen an die Tätigkeit zu stellen (vgl. u. a. BSG, Urteile vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, vom 20. April 1993 - 2 RU 38/92 -, vom 8. Mai 1980 - 8a RU 38/79 -, vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R, - vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - und vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R - ; Urteil Senat vom 22. Juni 2017 - L 1 U 118/17 -, jeweils Juris):.

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17
    Es müssen objektive Umstände feststellbar sein, nach denen die Einschätzung des Handelnden bei lebensnaher Betrachtung nachvollziehbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 13. September 2005, B 2 U 6/05 R, zitiert nach Juris, Rn. 23).
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