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   LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15   

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LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15 (https://dejure.org/2018,5245)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15 (https://dejure.org/2018,5245)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - L 1 JVEG 739/15 (https://dejure.org/2018,5245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 4 Abs 1 JVEG, § 8 Abs 1 JVEG, § 8 Abs 2 JVEG, § 9 JVEG, § 10 Abs 1 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Entschädigung für Gutachten - Angaben des Sachverständigen zum Zeitaufwand - Toleranzgrenze - Konsequenz bei Überschreitung - Honorar für besondere Leistungen - Anwendung der GOÄ nur in den im JVEG ausdrücklich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 21.12.2006 - L 6 B 22/06

    Höhe der Sachverständigenvergütung für eine ERGOS-Arbeitssimulation

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach Juris; ThürLSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).

    Die Toleranzgrenze beträgt 15 v. H. Werden die üblichen Erfahrungswerte allerdings um mehr als 15 v.H. überschritten, ist eine Plausibilitätsprüfung anhand der Kostenrechnung und der Angaben des Sachverständigen durchzuführen (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; BayLSG, Beschluss vom 18. Mai 2012 - L 15 SF 104/11, nach Juris).

  • LSG Thüringen, 09.11.2015 - L 6 JVEG 570/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die GOÄ findet nach der Rechtsprechung nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen Anwendung (ThürLSG, Beschluss vom 9. November 2015 - L 6 JVEG 570/15).

    Nach dieser Vorschrift werden bestimmte für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens notwendige besondere Kosten gesondert ersetzt, u.a. die (notwendigen) Aufwendungen für eigene Hilfskräfte (soweit ihre Tätigkeit nicht von Anlage 2 oder Abschnitt O des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ erfasst sind), die Aufwendungen für die bei der Untersuchung verbrauchten Stoffe und Werkzeuge sowie die Kosten für notwendige Fremduntersuchungen (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 09. November 2015 - L 6 JVEG 570/15 -, juris).

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach Juris; ThürLSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).

    Zu berücksichtigen sind die Schwierigkeiten der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage 2007, Rdnr. 841).

  • LSG Thüringen, 13.08.2013 - L 6 SF 266/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - psychologisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, wenn sich diese in einem gewissen Toleranzbereich bewegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - L 1 JVEG 1189/16; ThürLSG, Beschluss vom 13. August 2013 - L 6 SF 266/13 E).
  • LSG Thüringen, 14.02.2018 - L 1 JVEG 1189/16

    Angemessenheit des Vergütungsanspruchs für ein medizinisches

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, wenn sich diese in einem gewissen Toleranzbereich bewegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - L 1 JVEG 1189/16; ThürLSG, Beschluss vom 13. August 2013 - L 6 SF 266/13 E).
  • LSG Thüringen, 26.07.2016 - L 6 R 790/13

    Ausschluss eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente trotz bestehender

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Eine Zuordnung zu der Klägerin des Verfahrens L 6 R 790/13 ist damit nicht möglich.
  • LSG Thüringen, 05.03.2012 - L 6 SF 1854/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach Juris; ThürLSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).
  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die Toleranzgrenze beträgt 15 v. H. Werden die üblichen Erfahrungswerte allerdings um mehr als 15 v.H. überschritten, ist eine Plausibilitätsprüfung anhand der Kostenrechnung und der Angaben des Sachverständigen durchzuführen (vgl. ThürLSG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; BayLSG, Beschluss vom 18. Mai 2012 - L 15 SF 104/11, nach Juris).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Nicht mehr nachvollziehbare Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 739/15
    Die erforderliche Zeit ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07; BGH; Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, beide nach Juris; ThürLSG Beschlüsse vom 5. März 2012 - L 6 SF 1854/11 B und 21. Dezember 2006 - L 6 B 22/06 SF; Hartmann in Kostengesetze, 43. Auflage 2013, § 8 JVEG Rdnr. 35).
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